Restaurants zu, Kitas offen

von Redaktion

Die Maßnahmen im Überblick: Joggen ist erlaubt, Schwimmen verboten, Homeoffice erwünscht

München – Das Ziel ist klar formuliert: Familien und Freunde sollen sich zu Weihnachten wieder ohne größere Angst treffen können. Doch dafür müssten sich alle jetzt erst mal deutlich einschränken, meinen Bund und Länder. Die bundesweiten Maßnahmen sollen am Montag in Kraft treten und bis Ende November gelten. Bereits nach zwei Wochen wollen Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Länderregierungschefs Bilanz ziehen. Ein Überblick:

Kontakte: In der Öffentlichkeit dürfen sich nur noch Angehörige zweier Haushalte treffen – maximal zehn Personen. Verstöße werden von den Ordnungsbehörden sanktioniert. Darüber hinausgehende Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen seien inakzeptabel, heißt es im Beschluss. Bund und Länder wirken bei den verstärkten Kontrollen zusammen. Die Haushalte können wechseln – es sind also nicht immer die gleichen zwei Haushalte im November.

Gastronomie: Restaurants, Bars, Clubs, Diskotheken und Kneipen werden geschlossen. Erlaubt sind nur Lieferdienste und Essen zum Abholen. Auch Kantinen öffnen.

Freizeit und Kultur: Freizeiteinrichtungen werden geschlossen. Dazu gehören Theater, Opern, Konzerthäuser, Messen, Kinos, Freizeitparks, Saunen, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und Bordelle. Alle Veranstaltungen zur Unterhaltung werden untersagt.

Sport: Fitnessstudios, Schwimm- und Spaßbäder werden geschlossen. Der Amateursportbetrieb wird eingestellt, Vereine dürfen nicht mehr trainieren. Individualsport, etwa allein oder zu zweit joggen gehen, ist weiter erlaubt. Profisport wie die Fußball-Bundesliga ist nur ohne Zuschauer zugelassen.

Reisen und Hotels: Die Bürger sollen auf private Reisen, Tagesausflüge und Verwandtenbesuche verzichten – auch im Inland. Hotels und Pensionen dürfen keine Touristen mehr aufnehmen.

Dienstleistungen: Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoo-Studios werden geschlossen, weil hier der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Medizinisch notwendige Behandlungen etwa beim Physiotherapeuten oder Fußpflege sind weiter möglich. Auch Friseure dürfen unter Einhaltung der bestehenden Auflagen öffnen.

Supermärkte: Der Einzelhandel bleibt geöffnet – es gelten aber klare Vorschriften, wie viele Kunden gleichzeitig im Laden sein dürfen. Pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche darf sich nur ein Kunde aufhalten. Warteschlangen müssen vermieden werden.

Schulen/Kindergärten: Sie bleiben offen, allerdings sollen die Länder weitere Schutzmaßnahmen treffen. Gleiches gilt für Einrichtungen der Sozial- und Jugendhilfe.

Arbeit: Überall, wo das möglich ist, soll wieder von zu Hause gearbeitet werden.

Firmen: Betriebe, Selbstständige und Vereine, die von den neuen Corona-Regeln besonders betroffen sind, bekommen große Teile ihres Umsatzausfalls ersetzt. Bei Firmen mit maximal 50 Mitarbeitern gleicht der Bund 75 Prozent aus, bei größeren wird nach EU-Beihilferecht entschieden. Finanzvolumen: bis zu zehn Milliarden Euro.

Bisherige Überbrückungshilfen für die Betriebe werden verlängert. Die Konditionen für die am stärksten betroffenen Bereiche werden verbessert. Zudem wird der Schnellkredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau für Beschäftigte mit weniger als zehn Beschäftigten angepasst.

Risikogruppen: In Kliniken, Pflegeheimen, Senioren- und Behinderteneinrichtungen sollen zügig Schnelltests eingesetzt werden.

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