Faustregel für Lüftungsanlagen: Mehr Frischluft, weniger Umluft

von Redaktion

Konsequentes Lüften ist ein Schlüssel zur Reduzierung des Infektionsrisikos, denn in geschlossenen Räumen sind Tröpfchen und Aerosole als Träger des Coronavirus besonders gefährlich. Ohne regelmäßigen Luftaustausch steigt die Wahrscheinlichkeit einer Übertragung auch dann, wenn Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden.

In Gebäuden ohne raumlufttechnische Anlagen (RLT) empfiehlt sich regelmäßiges Stoßlüften über Fenster und auch Türen. Schulen zum Beispiel sind angehalten, während des Unterrichts alle 20 Minuten mehrere Minuten stoßzulüften. Für Wohnungen und Privathäuser empfiehlt das Umwelt-Bundesamt, zwei bis drei Mal am Tag für jeweils fünf Minuten für Durchzug zu sorgen. Das Kipplüften, bei dem Fenster nur einige Zentimeter geöffnet sind, reicht als Maßnahme nicht aus.

Haben Gebäude eine Lüftungsanlage, gilt: mehr Frischluft, weniger Umluft. Nach Angaben der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) sind bundesweit rund 750 000 sogenannte „Nichtwohngebäude“ mit RLT-Anlagen ausgestattet. Rund 43 Prozent von ihnen können nur im Umluft- oder Mischluftmodus betrieben werden.

Umluftgeräte wie Heizlüfter oder Ventilatoren sollten nur in Innenräumen mit Einzelbelegung verwendet werden. Eine Frischluftzufuhr von außen durch geöffnete Fenster sollte es auch in diesen Räumen geben.  mb

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