Stuttgart – Baden-Württemberg will anders als Bayern vorerst an einer Ausnahmeregelung festhalten, wonach Wintersportler und andere Tagestouristen, die kurz in ein Corona-Risikogebiet im Ausland reisen, nach ihrer Rückkehr nicht in Quarantäne müssen. Es seien derzeit keine Einschränkungen hinsichtlich dieser Regelung vorgesehen, sagte ein Sprecher des zuständigen Landessozialministeriums. Konkret gilt diese Ausnahmeregelung für Menschen aus Baden-Württemberg, die sich weniger als 24 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben.
Bayern hatte eine ähnliche Regelung in der vergangenen Woche gekippt. Eine Ausnahmeregelung soll demnach nur noch bei Vorliegen triftiger Gründe gelten. Darunter fallen beispielsweise Arbeit, Schule, Arztbesuche, familiäre Angelegenheiten und Geschäfte des täglichen Bedarfs.
Kritiker befürchten nun angesichts der unterschiedlichen Regelungen in den beiden Bundesländern, dass in den kommenden Monaten eine Art Schlupfloch-Skitourismus im Süden der Republik entstehen könnte. So könnte ein bayerischer Bodensee-Bewohner morgens über Baden-Württemberg ins Ausland zum Skifahren reisen und abends den gleichen Weg zurücknehmen. An der Grenze zwischen Baden-Württemberg und Bayern müsste er wohl kaum Kontrollen befürchten. Auch in anderen, weiter entfernten Teilen Bayerns könnte diese Möglichkeit als verlockend empfunden werden.
Der Sprecher des baden-württembergischen Sozialministeriums wies die Kritik mit Verweis auf die geltenden Regelungen zurück. Der bayerische Ski-Urlauber müsse auch im Falle einer Ein- und Rückreise über Baden-Württemberg anschließend in Bayern nach den dort geltenden Regeln in Quarantäne.
Allerdings schrumpft die Zahl der Möglichkeiten für Wintertouristen sowieso: Österreich hat selbst kurze Weihnachtsurlaube im Land praktisch unmöglich gemacht, indem es eine zehntägige Quarantänepflicht für alle Einreisenden aus Corona-Risikogebieten – also auch Deutschland – verhängt hat. Auch in Frankreich und Italien gibt es weitreichende Beschränkungen. Deutschen Skitouristen bleibt noch die Schweiz. Dort hat man sich – mit ausdrücklichem Verweis auf die „strikte Einhaltung von umfassenden Schutzkonzepten“ – dazu entschlossen, den Skitourismus aufrecht zu erhalten. Und das, obwohl die 7-Tage-Inzidenz mit fast 350 rund zweieinhalb Mal so hoch ist wie in Deutschland.
Der Sprecher des baden-württembergischen Sozialministeriums betonte mit Blick auf die 24-Stunden-Regelung, angesichts des dynamischen Pandemiegeschehens gelte der Appell, dass nicht alles, was erlaubt sei, auch geboten sei. „Auf nicht zwingende Reisen und entbehrliche Tagesausflüge sollte nach Möglichkeit verzichtet werden.“