München – In den zurückliegenden Wochen hat die Staatsregierung mehrere Maßnahmen der Infektionsschutzverordnung gestrichen oder entschärft. Auch am Montag treten Neuerungen in Kraft. Doch viele Regelungen gelten weiter.
Handel, Gastronomie, Dienstleistungen
Grundsätzlich bleiben Geschäfte geschlossen. Zu den Ausnahmen etwa für Lebensmittelläden, Apotheken, Drogerien oder Optiker kommen ab 1. März Gartenmärkte, Blumenläden, Gärtnereien und Baumärkte. Andere Händler dürfen vorerst nur liefern oder bestellte Ware ausgeben (Click&Collect). Ab 1. März dürfen Friseure öffnen. Für Kunden und Personal gilt Maskenpflicht und vorherige Terminvereinbarung. Laut Staatsregierung dürfen unter diesen Bedingungen ab Montag auch andere Körperhygiene-Dienstleister öffnen wie Maniküre-, Fuß- oder Gesichtspflege-Studios.
Für Hotels und Restaurants ändert sich vorerst nichts. Es dürfen nur Speisen zum Mitnehmen angeboten und zur Übernachtung nur Geschäftsreisende beherbergt werden. Diskotheken und Schwimmbäder bleiben zu.
Ausgangs- und Kontaktbeschränkung
Nach wie vor gelten Ausgangsbeschränkungen. Das Haus darf nur verlassen, wer triftige Gründe hat. Dazu zählen Arbeit, Schule, Einkauf, Arztbesuch, Sport und Bewegung an der frischen Luft oder der Besuch eines anderen Hausstandes. Für private Treffen gilt weiter: ein Hausstand plus eine zusätzliche Person sowie zugehörige Kinder. Betreuung von Kindern bis 14 Jahre in festen nachbarschaftlichen oder familiären Betreuungsgemeinschaften ist erlaubt. Nächtliche Ausgangssperren, die von 22 bis 5 Uhr auch Bewegung an der frischen Luft verbieten, gelten nur in Kreisen und kreisfreien Städten mit Sieben-Tage-Inzidenzen über 100.
Öffentlicher Raum und Verkehrsmittel
Versammlungen nach dem Grundgesetz, etwa Demonstrationen, sind im Freien auf 200 und in Räumen auf 100 Teilnehmer beschränkt. Sonst sind nur Beerdigungen und Gottesdienste erlaubt. Auf belebten Plätzen gilt Alkoholverbot und FFP2-Maskenpflicht. Sie bleibt auch in öffentlichen Verkehrsmitteln. Touristische Bahn-, Bus- und Schiffsreisen sind untersagt.
Sport, Kultur, Freizeit
Freizeit-, Kultur- und Sportstätten bleiben geschlossen. Nach wie vor ist nur Individualsport jenseits von Sportstätten erlaubt. Dazu kommt ab Montag in Gebieten mit Inzidenz unter 100 Einzelunterricht an Musikschulen. sr