München/Berlin – Es war der erwartet zähe Abend. Wie zäh, zeigte sich schon daran, dass selbst die vermeintlich klaren Punkte erst nach fünf Stunden nach außen drangen. Die erste konkrete Entscheidung betraf die Verlängerung des Lockdowns bis 28. März – ein Datum, das schon anderthalb Tage zuvor öffentlich diskutiert worden war.
Auch die Einigung auf eine Lockerung der strikten Kontaktregeln ab Montag war keine Überraschung mehr. Dann sollen wieder Treffen des eigenen mit einem weiteren Haushalt erlaubt sein – beschränkt auf fünf Teilnehmer, Kinder bis 14 Jahre nicht mitgezählt. In Regionen mit einer Inzidenz von unter 35 soll man sogar zwei weitere Haushalte treffen können (maximal zehn Personen). Und: Paare, die nicht zusammenwohnen, könnten als ein Hausstand gelten. Bisher sind private Treffen nur im Kreis des eigenen Hausstands mit einer weiteren Person von außerhalb gestattet.
Neben den Lockerungen, die gestern Abend viel Raum einnahmen, ging es auch um das Gegenteil. Sobald der Inzidenzwert an drei aufeinanderfolgenden Tagen in einem Land oder einer Region – wie in Ostbayern – die Marke von 100 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in sieben Tagen überschreitet, treten dort ab dem zweiten darauffolgenden Tag wieder die alten, strengeren Regeln in Kraft, die momentan noch gelten. Die Maßnahme heißt ganz offiziell „Notbremse“.
Die Öffnungen sollen schrittweise erfolgen und von der regionalen Infektionslage ausgehen. Ein Überblick.
1. Schritt
Er wurde bereits bei der letzten Ministerpräsidentenkonferenz am 11. Februar eingeleitet. Vor drei Wochen beschloss die Runde, dass Schulen teilweise wieder in den Präsenzunterricht übergehen, auch das Öffnen der Friseure zum 1. März war ein Ergebnis. Einige Teile des Einzelhandels, die bundesweit erst im zweiten Schritt geöffnet werden, wurden in manchen Ländern bereits vorgezogen. So dürfen seit Monatsbeginn in Bayern auch körpernahe Dienstleistungen wieder angeboten werden sowie Baumärkte, Gartencenter und Baumschulen ihre Tore aufsperren.
2. Schritt
Unabhängig von Inzidenzwerten zählen ab kommenden Montag auch Blumenläden und Gartenmärkte bundesweit zum Einzelhandel des täglichen Bedarfs. Gleiches gilt für Buchhandlungen. Voraussetzungen sind ein Hygienekonzept sowie die Beschränkung auf einen Kunden pro zehn Quadratmeter Ladenfläche bis zu einer Größe von 800 Quadratmeter. Oberhalb dieser Grenze gelten 20 Quadratmeter für jeden weiteren Kunden. Fahr- und Flugschulen sind ebenfalls wieder in Betrieb.
3. Schritt
Nun kommt der Inzidenzwert ins Spiel. Liegt er in einer Region stabil unter 50, kann ab nächsten Montag auf Entscheidung einer Landesregierung der Einzelhandel in dieser Gegend flächendeckend geöffnet werden. Auch Museen, Galerien, Zoos und botanische Gärten sind dann wieder offen. Kontaktloser Außensport ist unter diesen Voraussetzungen mit maximal zehn Personen erlaubt.
In einem Inzidenzbereich zwischen 50 und 100 muss sich der Einzelhandel auf das Prinzip „Click & Meet“ beschränken“, das personalisierte Einkaufstermine nach vorheriger Buchung vorsieht. Auch in Museen etc. ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig. Der kontaktfreie Außensport ist auf maximal zwei Personen begrenzt (oder zehn Kinder).
4. Schritt
Er tritt 14 Tage später in Kraft, also frühestens am 22. März. Unter einer dauerhaft stabilen Inzidenz von 50 ist Außengastronomie dann regional ebenso wieder möglich wie der Besuch von Theatern, Kinos sowie Konzert- und Openhäusern. Auch Sport (innen kontaktfrei, außen mit Kontakt) kann wieder betrieben werden.
Im Inzidenzkorridor zwischen 50 und 100 sind all diese Bereiche nur mit einer entscheidenden Einschränkung offen: Nötig ist ein tagesaktueller Schnell- oder Selbsttest. In der Außengastronomie ist zudem eine vorherige Terminbuchung erforderlich.
5. Schritt
Wiederum 14 Tage später, frühestens am 5. April also, sind bei einem stabilen Inzidenzwert unter 50 erste Außenveranstaltungen (mit maximal 50 Personen) sowie Kontaktsport in Innenräumen wieder erlaubt. Zwischen 50 und 100 ist die Öffnung des Einzelhandels mit einer Begrenzung von einem Kunden pro zehn (bis 800 Quadratmeter Verkaufsfläche) bzw. 20 Quadratmeter (über 800) möglich.
In den Schulen sollen das Personal sowie alle Schüler pro Präsenzwoche das Angebot von mindestens einem kostenlosen Schnelltest erhalten. Auch außerhalb der Schulen sollen kostenlose Schnelltests für alle Bürger voraussichtlich von nächster Woche an möglich werden. Die Länder sollen die Tests schnellstmöglich anbieten, auch mit einer Bescheinigung zum Ergebnis. Mindestens ein Schnelltest pro Woche soll möglich sein, den geschultes Personal in Testzentren oder Praxen abnimmt.
Daneben ist vorgesehen, dass auch Corona-Selbsttests auf breiter Front genutzt werden können, die schon bald frei in Apotheken, anderen Geschäften – ab 6. März etwa bei Aldi – und im Internet zu kaufen sind. Zudem soll nach den Plänen von Bund und Ländern eine gemeinsame Taskforce zur schnellen und günstigen Beschaffung von Tests eingerichtet werden.
Am 22. März wird die Runde das nächste Mal zusammenkommen. Dann soll es auch um die Bereiche gehen, die gestern noch ausgespart wurden: Innengastronomie, weitere Teile von Kultur und Veranstaltungen, Reisen und Hotellerie. MARC BEYER