Was man jetzt alles wissen muss
. Wo ist offen, wo nicht?
Öffnen durfte der Handel gestern in Kreisen/kreisfreien Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz unter 50. Bei einer Inzidenz von 50 bis 100 gilt „Click & Meet“ – also Einkaufen nur nach Terminvereinbarung. Bei einer Inzidenz über 100 blieb der Handel komplett zu.
. Darf ich zum Shoppen in einen anderen Landkreis?
Das Gesundheitsministerium appelliert zwar, auf Einkaufstourismus zu verzichten, verboten ist es nicht.
. Was passiert im Einzelhandel, wenn sich die Inzidenzwerte ändern?
Maßgeblich sind die Größen 50 und 100. Werden sie über- bzw. unterschritten, ändert sich der Status – zum Guten oder Schlechten. Rutscht ein Kreis zum Beispiel wieder über die 50, darf der Handel nur noch „Click & Meet“ anbieten.
Dabei gilt folgender zeitlicher Ablauf: Die Inzidenz-Grenze muss drei Tage in Folge gerissen worden sein. Am vierten Tag gibt die Kommune bekannt, dass sich der Status für den Handel am nächsten Tag ändert. Beispiel: In München gilt „Click & Meet“. Würde München nächsten Montag über die 100 rutschen und das am Dienstag und Mittwoch so bleiben, würde die Stadt am Donnerstag verkünden, dass ab Freitag der Handel wieder zumachen muss. Andersherum gilt das natürlich auch: Würde München unter die 50 rutschen, würde nach diesem Schema ganz geöffnet.
. Wo erfahre ich, was sich in meinem Kreis ändert?
Eine zentrale Seite gibt es nicht. Die Kommunen sind gefordert, auf ihren Internetseiten zu informieren.
. Mit wem kann ich zum Shoppen gehen?
Es gelten dieselben Regeln wie bei den privaten Kontaktbeschränkungen. So dürfen sich bei einer 7-Tage-Inzidenz zwischen 35 und 100 zwei Haushalte treffen mit maximal fünf Personen. Und die dürfen auch zusammen shoppen. Allerdings muss der Handel die Regeln einhalten, insbesondere die Quadratmeterzahl pro Kunde. Und er muss alle Kontaktdaten erheben. Bei „Click & Meet“ könnte das bedeuten, dass sich jeder einen Termin buchen muss. Wer also als Gruppe „Click & Meet“ machen will, sollte sich beim Händler vorab genau erkundigen.
. Was sagt der Handelsverband Bayern zu all dem?
„Es ist ein großes Tohuwabohu“, schimpft Sprecher Bernd Ohlmann. „Es herrscht große Verwirrung sowohl bei den Händlern als auch bei den Kunden, wer öffnen darf und wer nicht.“ Lediglich in 30 der 96 Kreise habe der Handel am Montag richtig öffnen dürfen. Laut Ohlmann konnten nur zwei bayerische Großstädte öffnen: Ingolstadt und Würzburg. „Wer auch immer sich diese Regel ausgedacht hat, hat vom Einzelhandel keine Ahnung“, kritisiert Ohlmann. Manche Unternehmen hätten ihre Mitarbeiter aus der Kurzarbeit zurückgeholt und könnten nun doch nicht öffnen. Nötig sei aber Planungssicherheit. Das Ostergeschäft sei für den Einzelhandel die erste Umsatzspitze des Jahres. „Die haben uns ein faules Ei ins Osternest gelegt.“ wha