Die Spielregeln für die Ostertage haben Verwirrung ausgelöst: Erst sollte über Ostern gelockert werden, dann war von einer „erweiterten Ruhezeit“ die Rede – die aber plötzlich doch nicht umgesetzt wird. Was gilt denn jetzt über die Feiertage?
Darf ich meine Familie besuchen? Private Treffen sind erlaubt. Grundsätzlich dürfen sich aber höchstens fünf Personen aus zwei Haushalten treffen. Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt, Paare gelten als ein Haushalt. In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Inzidenz über 100 sind nur Treffen zwischen einem Haushalt und einer weiteren Person erlaubt. Die bayernweite Inzidenz lag am Freitag bei 122.
Darf ich in den Gottesdienst gehen?
Ja – in Bayern dürfen zwischen Gründonnerstag und Ostermontag Präsenzgottesdienste stattfinden. Dabei gelten strikte Zugangsbeschränkungen und Hygienemaßnahmen. Es werden aber auch verstärkt digitale Formate angeboten.
Sind die Geschäfte geöffnet?
Erst hieß es, dass Geschäfte ab Gründonnerstag fünf Tage am Stück geschlossen bleiben sollen – nur Supermärkte sollten am Karsamstag öffnen dürfen. Die Regel wurde aber zurückgenommen. Der gesamte Einzelhandel darf sowohl Donnerstag als auch Samstag bis zu einer Inzidenz von 100 öffnen – darüber hinaus ist nur Termin-Shopping möglich.
Sind Ausflüge erlaubt?
Ja, Bewegung im Freien ist nicht verboten. Die Staatsregierung appelliert aber an alle, auf Ausflüge zu verzichten. Die Polizei hat zudem verstärkte Kontrollen in Ausflugsregionen angekündigt, um Besucherströme in Schach zu halten und Wildparken zu verhindern. kab