Impfstart in Praxen: Was Sie wissen müssen

von Redaktion

Ärzteverbände bitten Patienten, nicht wegen Terminen anzurufen – Impfungen kostenlos

München – Ab heute wird in vielen Arztpraxen geimpft. Allerdings ist und bleibt der Impfstoff knapp: nur 18 bis 50 Dosen soll jede der 8500 Praxen, die sich in Bayern am Impfen beteiligen, vorerst pro Woche bekommen. Zudem gibt es neue Unsicherheiten bei Astrazeneca. Was es für die Patienten jetzt zu beachten gibt, erklären wir auf dieser Seite.

. Ab wann impfen welche bayerischen Ärzte?

Heute starten 1700 Haus- und auch Fachärzte in ganz Bayern mit Covid-19-Impfungen. Ab Mittwoch, 7. April, können alle Haus- und Fachärzte impfen. Laut KVB haben sich dazu bisher rund 8500 Praxen in Bayern bereit erklärt.

. Welcher Impfstoff kommt in den Praxen zum Einsatz?

Die Praxen werden wie bei anderen Medikamenten über den Großhandel durch die Apotheken beliefert. Ab heute bekommen die Praxen zunächst 33 600 Dosen Astrazeneca. Die Frage ist, wie die Ärzte damit umgehen, dass die Ständige Impfkommission (Stiko) gestern empfohlen hat, das Vakzin wegen Nebenwirkungen wie Hirnvenenthrombosen nur noch an über 60-Jährige zu verimpfen. In der Woche nach Ostern, also ab 7. April, soll in den Praxen zunächst nur Impfstoff von Biontech-Pfizer zum Einsatz kommen. In den Wochen danach aber sollen weitere Impfstoffe dazukommen – je nach Verfügbarkeit und Zulassung. Also auch Astrazeneca.

. Kann ich mir den Impfstoff beim Arzt aussuchen?

Nein. Laut Ministerium entscheidet der Arzt über die Auswahl eines geeigneten Impfstoffs. Wie auch in den Impfzentren muss aber kein Patient den Impfstoff annehmen. Dann verfällt aber auch der Impftermin.

. Wenn ich ablehne: Bekomme ich dann kein zweites Impfangebot mehr?

Dass man „nie mehr“ ein Impfangebot bekomme, „können wir ausschließen“, sagt KVB-Sprecher Axel Heise. Allerdings müsse man damit rechnen, dass andere Patienten dann erst mal terminlich vorgezogen werden. Das bayerische Gesundheitsministerium weist darauf hin, dass man mit der Ablehnung eines Impfstoffs kein Anrecht erhält, sich beim nächsten Mal ein Vakzin auszusuchen. Die Entscheidung bleibt letztlich beim Arzt.

. Entscheidet der Arzt über die Impfreihenfolge oder muss er streng priorisieren, so wie die Impfzentren?

Laut KVB entscheiden die Haus- und Fachärzte in ihren Praxen „unabhängig vom Vorgehen der Impfzentren“, auch wenn die Prioritätsvorgaben grundsätzlich gelten. Die Praxen seien aufgefordert, im April schwerpunktmäßig immobile Patienten zuhause zu impfen sowie Patienten mit Vorerkrankungen und damit hohem Erkrankungsrisiko, erklärt eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums. Heißt: Der Arzt weiß selbst am besten, wer gefährdet ist und vorrangig geimpft werden sollte.

. Soll ich einen Termin beim Hausarzt ausmachen?

Nein – im Gegenteil. „Das ist zum jetzigen Zeitpunkt weder sinnvoll noch hilfreich. In der momentanen Phase gehen die Ärzte auf ihre Patienten zu, um einen Termin zu vereinbaren“, bittet die KVB. Die Praxen müssten den Regelbetrieb aufrechterhalten. Überflutete Telefonleitungen seien da hinderlich. „Sobald Impfstoff in ausreichender Menge verfügbar ist, wird jeder, der dies wünscht, eine Impfung bei seinem Haus- oder Facharzt erhalten können.“ Auch der Hausärzteverband bittet: „Warten Sie, bis sich Ihre Hausärztin oder Ihr Hausarzt bei Ihnen meldet!“

. Laufen die Praxis-Impfungen organisatorisch getrennt von den Impfzentren?

Ja. Eine Anmeldung bei den Impfzentren über das Registrierungsportal BayIMCO macht weiter Sinn. Wer dann bei seinem Arzt geimpft wurde, wird gebeten, die Registrierung wieder zu löschen, damit andere noch Ungeimpfte zum Zug kommen können. Eine automatische Löschung erfolgt also nicht.

. Wenn ich einen Termin bekommen habe: Kann ich meinen Partner in der Praxis gleich mitimpfen lassen?

Nein, sagt das Ministerium, da auch die Praxen die Priorisierung berücksichtigen müssen. Eine Nachfrage beim Arzt lohnt sich aber, denn ganz ausgeschlossen ist es laut KVB-Sprecher Axel Heise nicht. Eine gemeinsame Impfung sei „immer dann möglich, wenn beide in der gleichen Priorisierungsgruppe sind“.

. Brauche ich zum Impftermin einen negativen Corona-Test?

Nein, sagt das Gesundheitsministerium. „Die Praxen haben Hygienekonzepte, die strikt eingehalten werden. Dazu gehört eine Maskenpflicht und das Einhalten der Abstandsregeln.“ Die KVB rät aber, das mit dem Hausarzt zu besprechen, wenn er einen zum Impfen einlädt. Die Organisation der Impfungen obliegt nämlich den einzelnen Praxen. So könnten die Impfungen in den Alltagsbetrieb eingebunden oder spezielle Impfsprechstunden eingerichtet werden.

. Kostet die Impfung etwas?

Nein. Die Impfung in den Arztpraxen ist für alle Patienten kostenlos.

. Wie erfahre ich, ob mein Haus- bzw. Facharzt überhaupt impft?

Kein Arzt ist verpflichtet zu impfen. Eine Liste, in der man sehen kann, ob der eigene Arzt dabei ist, gibt es vorerst laut KVB nicht. Im Zweifel hilft also nur eine Nachfrage in der Praxis.

. Kommen Jüngere in den Praxen jetzt schneller dran?

Grundsätzlich nein, denn die Menge an verfügbarem Impfstoff bleibt trotz der Impfungen in den Praxen gleich. Dass ein gesunder 35-Jähriger jetzt bei seinem Hausarzt nachfrage, mache keinen Sinn, so KVB-Sprecher Axel Heise.

WOLFGANG HAUSKRECHT

Artikel 2 von 4