Berlin – Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat sich dafür ausgesprochen, dass Geimpfte Freiheiten zurückbekommen. Für sie soll die Test- und Quarantänepflicht fallen. In der Debatte geht es auch um die Themen Solidarität, Gerechtigkeit und die Einschränkung von Grundrechten. Ein Überblick über die wichtigsten Punkte der Diskussion.
Was genau sagt der Gesundheitsminister?
„Wer vollständig geimpft wurde, kann in Zukunft wie jemand behandelt werden, der negativ getestet wurde“, sagte Spahn gegenüber der Bild am Sonntag. Allerdings, schränkte er ein, gelte dieser Grundsatz erst, wenn die dritte Welle der Corona-Pandemie gebrochen sei und weitere auf Schnelltests beruhende Öffnungsschritte wie beim Einzelhandel gegangen würden. Das kann dauern. Gestern lag die 7-Tage-Inzidenz in Deutschland bei 128. Wer geimpft sei, könne dann „ohne weiteren Test ins Geschäft oder zum Friseur. Zudem müssen nach Einschätzung des Robert-Koch-Instituts (RKI) vollständig Geimpfte auch nicht mehr in Quarantäne“. Der Minister will die Test- und Quarantänebefreiung zügig umsetzen. Zustimmung kam vom SPD-Gesundheitsexperten Karl Lauterbach. Es habe sich gezeigt, dass Geimpfte sich nur noch selten ansteckten und sie wohl bei Ansteckung nicht mehr ansteckend für andere seien, so Lauterbach.
Woher kommt der Richtungswechsel?
Grundlage ist eine Auswertung neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse durch das RKI. In einem Bericht an das Bundesgesundheitsministerium heißt es: „Nach gegenwärtigem Kenntnisstand ist das Risiko einer Virusübertragung durch Personen, die vollständig geimpft wurden, spätestens zum Zeitpunkt ab dem 15. Tag nach Gabe der zweiten Impfdosis geringer als bei Vorliegen eines negativen Antigen-Schnelltests bei symptomlosen infizierten Personen.“
Warum birgt die Debatte Sprengstoff?
Schon vor einem Jahr wurde europaweit gestritten, ob der Staat durch Erkrankung oder Impfung immunisierten Bürgern eine Bescheinigung ausstellen darf, damit sie ohne Einschränkungen am öffentlichen Leben teilnehmen können. Spahn hatte eine Stellungnahme des Deutschen Ethikrates angefordert. Das Gremium plädierte im September gegen die Einführung eines solchen Nachweises „zum jetzigen Zeitpunkt“. Begründung: Es fehle ein belastbarer Nachweis über Grad und Dauer einer Immunität.
Darf man Bürger unterschiedlich behandeln, solange Impfstoff fehlt?
Kritiker warnen vor einer Spaltung der Gesellschaft. Erst wenn alle Bürger die Chance auf Impfung gehabt hätten, könne man über eine solche Ungleichbehandlung nachdenken. Auch Spahn hatte anfangs mehrfach erklärt: „Viele warten solidarisch, damit einige als Erste geimpft werden können. Und die Noch-Nicht-Geimpften erwarten umgekehrt, dass sich die Geimpften solidarisch gedulden.“ Jetzt also Spahns Kehrtwende.
Die Befürworter einer Bevorzugung verweisen auf verfassungsrechtliche Gründe. So hält der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, eine Einschränkung von Bürgerrechten für Geimpfte für unzulässig. „Sobald gesichert ist, dass von Geimpften keine Ansteckungsgefahr mehr ausgeht, gibt es verfassungsrechtlich keine Legitimation mehr, die Betroffenen in ihren Grundrechten weiter zu beschränken“, sagt er.
Ähnlich argumentiert Bundesjustizministerin Christine Lambrecht: Grundrechte seien keine Privilegien. „Grundrechte stehen mir zu nach der Verfassung und wenn der Staat eingreift in diese Grundrechte, braucht er dafür gute Gründe.“ Der Schutz von Leib und Leben sei so ein Grund. Gehe von Geimpften keine Gefahr mehr aus, dann habe der Staat aber keinen Grund mehr, in diese Grundrechte einzugreifen.
Was sagt der Deutsche Ethikrat?
Der Ethikrat erklärte im Februar, auch Geimpften könnten Präventionsmaßnahmen wie Abstandsregeln oder das Maskentragen zugemutet werden. Ein Teil der Bevölkerung könne eine ungleiche Behandlung als ungerecht beurteilen. Die Regeln, so der Ethikrat, sollten für alle Personen zum selben Zeitpunkt aufgehoben werden.
Wie ist das mit dem Hausrecht vereinbar?
Private Unternehmen wie Geschäfte, Diskotheken oder Restaurants haben ein Hausrecht und schon vor Corona bestimmte Personen ausgeschlossen (Grundsatz der Vertragsfreiheit). So darf der Betreiber einer Diskothek einen Gast vor der Tür lassen, wenn ihm der Kleidungsstil nicht passt. Der Ethikrat erkennt an, das Hausrecht umfasse „prinzipiell auch die Möglichkeit, nach dem Impfstatus (…) zu differenzieren“. Aber: Für Einrichtungen, die für eine grundlegende Teilhabe am gesellschaftlichen Leben unerlässlich seien, etwa der Nahverkehr oder Lebensmittelläden, hält er Einschränkungen der Vertragsfreiheit weiterhin für möglich.
Was ist mit den geimpften Senioren?
Weil Bewohner von Pflege- und Behinderteneinrichtungen besonders unter den Beschränkungen litten, will der Ethikrat eigene Regeln. Ausgangsverbote, Besuchs- und Kontakteinschränkungen sollten aufgehoben werden, sobald sie geimpft sind, heißt es in der Stellungnahme. Das sei ethisch zu rechtfertigen.