Das plant der Bund

von Redaktion

Die bundesweit verbindliche Notbremse soll in Kreisen ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner gezogen werden. Wird diese Schwelle an drei aufeinander folgenden Tagen überschritten, greifen ab dem übernächsten Tag Maßnahmen, wie sie in Bayern teils schon ähnlich gelten. Dann soll es unter anderem Ausgangssperren von 21 bis 5 Uhr geben. Angehörige eines Haushalts dürfen sich nur mit einem weiteren Menschen treffen, einschließlich der zum Haushalt gehörenden Kinder bis 14 Jahre. Zudem dürfen die meisten Läden, die Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie die Gastronomie nicht öffnen. Schüler und Lehrer müssen sich für die Teilnahme am Präsenzunterricht zweimal pro Woche testen lassen. Bei einem Inzidenzwert von über 200 darf es nur noch Distanzunterricht geben. Neben der Novelle des Infektionsschutzgesetzes hat das Kabinett auch eine Pflicht für Angebote von Corona-Tests in Unternehmen auf den Weg gebracht. Der Entwurf sieht vor, dass die Unternehmen ihren Beschäftigten in der Regel einmal in der Woche Tests zur Verfügung stellen.

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