München – Wann bekommen Geimpfte und Genesene ihre Freiheiten zurück? Vor Juni wird es kaum sein, das ist seit dem Impfgipfel vom Montag klar. Hans-Jürgen Papier, 77, war von 2002 bis 2010 Präsident des Bundesverfassungsgerichts. Papier kritisiert seit Längerem, die Corona-Pandemie rechtfertige nicht jede Beschränkung persönlicher Freiheiten. Ein Gespräch über die Gratwanderung der Politik zwischen Sicherheit und Grundrechten.
Herr Papier, der Impfgipfel ist eher im Bereich der Ankündigung geblieben.
Ich habe das nicht anders erwartet. Die Bundesregierung hat dies durch Rechtsverordnung zu regeln. Dies ist so in der neuesten Novelle des Infektionsschutzgesetzes bestimmt. Das bedeutet: Die Bundesregierung entscheidet, allerdings müssen Bundestag und der Bundesrat zustimmen. Deshalb war klar, dass ein Gremium aus Ministerpräsidenten und Bundeskanzlerin, das es in unserer Verfassungsordnung offiziell ja eigentlich gar nicht gibt, derartige Beschlüsse nicht fassen wird, sondern solche eben nur vorbereiten kann.
Dennoch: Ein Beschluss erst Ende Mai klingt so, als spiele die Politik auf Zeit.
Ich hätte mir auch ein schnelleres Vorgehen gewünscht. Denn in einem freiheitlichen Rechtsstaat, in dem die Grund- und Menschenrechte per Verfassung verbürgt sind, kann auch bei epidemischen Notlagen nicht das Prinzip gelten, dass der zweifelsohne gute Zweck alle Mittel heiligt. Freiheitsbeschränkungen sind nur so weit und solange zulässig, als sie erforderlich sind, um die Verbreitung übertragbarer Krankheiten zu verhindern. Wenn von Geimpften und Genesenen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keine Ansteckungsgefahr mehr ausgeht, gibt es für Beschränkungen ihrer Freiheitsrechte keine Rechtfertigung mehr.
Müssten diese Gruppen ihre Freiheiten nicht sofort zurückbekommen?
Ja. Hier müsste man zügig agieren. Die Beschränkungen müssen ständig daraufhin überprüft werden, ob sie noch geeignet, erforderlich und verhältnismäßig sind. Wenn von Geimpften keine Gefahr mehr ausgeht, sind die Beschränkungen sinnlos und verfassungsrechtlich unverhältnismäßig.
Das Eis, auf dem sich die Politik bewegt, ist also extrem dünn geworden.
Es war schon immer dünn. Ich darf daran erinnern, dass ich schon vor Wochen angemahnt habe, die Politik müsse sich dieses Themas annehmen. Das wird jetzt erst mit Verzögerung geschehen. Man muss aber auch zugestehen, dass die Quote der Geimpften bis vor Kurzem relativ gering und das Problem zunächst nicht sehr dringlich war.
Auch manche Beschränkung für Nicht-Geimpfte erscheint extrem. In Bayern darf ich nach 22 Uhr nicht mehr zum Joggen…
Problematische Grundrechtsbeschränkungen gab es nicht erst seit der Bundes-Notbremse. Da kann man in der Tat die Frage stellen, ob hier in unverhältnismäßiger Weise in Grundrechte eingegriffen wird, weil es um Geschehnisse geht, die – wie das nächtliche Verlassen der Wohnung als Einzelperson – keinen Einfluss auf das Infektionsgeschehen haben können. Die Sinnhaftigkeit steht infrage.
Die Politik hat Angst vor einer Spaltung der Gesellschaft und fährt die Linie: Aus Gerechtigkeitsgründen dürfen alle gleich wenig.
Das halte ich für ein illegitimes Argument. Es geht darum, Einschränkungen der Freiheit aufzuheben, für die es nach Verfassung und Gesetz keine Rechtfertigung mehr gibt, nicht hingegen um die Einräumung von Sonderrechten. Der Wiederherstellung des grundrechtlichen Normalzustands kann man nicht den Gedanken der Wahrung des gesellschaftlichen Friedens und der Solidarität entgegenstellen. Eine erzwungene Solidarität würde den Nicht-Geimpften ja auch gar keinen Vorteil bringen.
Aber man schaut schon neidisch auf den geimpften Nachbarn, der plötzlich wieder alles darf.
Ja, natürlich. Aber man kann Solidarität nicht gegen das Verfassungsrecht einfordern. Es geht in meinen Augen auch gar nicht so sehr um Gerechtigkeit, sondern um das Vermeiden von Neiddiskussionen. Es ist mir schon klar, dass die Politik angesichts so manchen Missmanagements die besondere Missbilligung der Bevölkerung fürchtet.
Sprechen wir über die Wirtschaft. Beispiel Restaurants: Wie lange kann die Politik noch verbieten, dass Restaurants Geimpfte und Genesene bewirten?
In der Tat muss man diese Verbindung herstellen. Mir als Bürger hilft es ja nichts, wenn meine Beschränkungen wegfallen, aber Restaurants und sonstige Einrichtungen weitgehend geschlossen bleiben. Wenn Restaurants beispielsweise Geimpfte, Genesene oder Getestete wieder bewirten können, ohne dadurch das Infektionsgeschehen zu befeuern, ist es nicht mehr zu rechtfertigen, dass sie komplett geschlossen bleiben müssen.
Für Kinder und Jugendliche wird es so schnell keinen Impfstoff geben. Wie lange kann man deren Rechte noch einschränken? Recht auf Kita, auf Schule, auf Freizeit …
Wir haben jetzt schon mehr als ein Jahr Pandemie hinter uns und es ist bedauerlich, dass wir als Grundlage für staatliche Schutzmaßnahmen sehr einseitig im Wesentlichen nur die Inzidenzwerte betrachten. Die Gesundheit der Menschen im weiteren Sinne ist übrigens nicht nur das körperliche, sondern auch das seelische und sozio-ökonomische Wohlbefinden. Das haben wir vernachlässigt. Bei Kindern und Jugendlichen kommt hinzu, dass wir ein international verbürgtes Menschenrecht auf Bildung haben. Wir haben es immer mit Abwägungsfragen zu tun, auch bei Schulschließungen. Aber da müssen eben auch diese Belange mit einfließen. Ich will nicht sagen, dass Schulschließungen generell unzulässig sind, aber ich erwarte doch eine etwas umfassendere Abwägung als nur das Abstellen auf Inzidenzwerte. Der Wert 165 zum Beispiel – da weiß kein Mensch so richtig, wo da die sachliche Rechtfertigung liegen soll.
Was wäre Ihr Vorschlag?
Man muss die Gefahrenlage insgesamt berücksichtigen, andere Parameter einfließen lassen: Sterblichkeit, Schwere der Erkrankung, welche Altersgruppen erkranken, die Lage auf Intensivstationen. Diese Abwägung muss ergeben, dass die Gefahrenlage so groß ist, dass man zu Schließungen etwa von Schulen greifen muss. Es geht um Verhältnismäßigkeit. Das allein auf administrativ angelegte Inzidenzwerte abzustellen, erscheint mir fragwürdig. Eine solche Abwägung der Politik ist mir zu defizitär.
Rechnen Sie mit mehr Klagen von Bürgern, die ihre Freiheit zurückwollen?
Ich glaube schon, dass die Gerichte angerufen werden, auch in vielen Detailfragen. Wobei man sagen muss: Die Neuregelung durch Bundesgesetz ist von der Idee her ja richtig, dass nämlich das Parlament und nicht die Exekutive in den Bundesländern die Hoheit in wesentlichen Fragen im Spannungsverhältnis von Freiheit und Gesundheit behält. Auf diese Weise wird auch der immer wieder beklagte Flickenteppich vermieden. Es kommt nur zu spät. Das habe ich schon im Frühjahr vorigen Jahres gefordert. Das Volk wird repräsentiert vom Parlament. Das Parlament besitzt die höchste demokratische Legitimation – nicht die Regierung, und auch nicht die Ministerpräsidenten oder die Bundeskanzlerin. So wesentliche Beschränkungen der Grundrechte, wie wir sie seit gut einem Jahr haben, dürfen nicht allein durch die Exekutive verfügt werden, das ist demokratiestaatlich nicht in Ordnung. Das Problem mit der Notbremse des Bundes ist nur: sie kommt spät, bekräftigt überwiegend bereits Beschlossenes, sie ist auch halbherzig und enthält teilweise unverhältnismäßige Einschränkungen.
Warum meldet sich das Bundesverfassungsgericht nicht selbst zu Wort?
Das Bundesverfassungsgericht kann nicht von Amts wegen, sondern nur auf Antrag tätig werden. Und es sind nur ganz bestimmte Verfahren vorgesehen. Eine Verfassungsbeschwerde von Bürgern ist subsidiär, das heißt, die Kläger müssen erst den ganz normalen Rechtsweg beschreiten. Erst wenn sie dort erfolglos waren, können sie das Bundesverfassungsgericht anrufen. Karlsruhe hat bisher auch aus diesem Grund keine einzige Hauptsacheentscheidung im Hinblick auf Lockdown-Regeln getroffen. Auch kann der Bund keine präventive Stellungnahme einholen. Solche Gutachten des Bundesverfassungsgerichts sind nicht vorgesehen.
Was für ein Gefühl von Politik wird durch Corona in der Bevölkerung bleiben?
Meine persönliche Einschätzung ist, dass die Bürger zu Beginn der Pandemie das Handeln der Politik nach den Grundsätzen von Versuch und Irrtum als unvermeidbar akzeptiert haben. Aber inzwischen ist mein Eindruck, dass in weiten Teilen der Bevölkerung ein erheblicher Vertrauensverlust in die Handlungsfähigkeit des demokratischen Rechtsstaates eingetreten ist. Verloren gegangenes Vertrauen wiederaufzubauen, ist bekanntlich schwieriger, als vorhandenes zu bewahren.
Sind Sie bereits geimpft?
Ja, einmal. Meine Zweitimpfung ist am 19. Mai.
Welche Freiheit vermissen Sie am meisten?
Vor allem die im familiären Bereich. Aber ich bin auch noch in der akademischen Lehre tätig. Und dass man dort überhaupt keine sozialen Kontakte mehr pflegen kann, ist schon sehr betrüblich. Alles läuft online.
Haben Sie mal gegen Beschränkungen verstoßen?
(lacht) Meine Frau und ich leben derzeit relativ zurückgezogen. Die Möglichkeiten, auch nur unwissentlich gegen Beschränkungen zu verstoßen, sind deshalb gering.
Interview: Wolfgang Hauskrecht