Erst testen, dann trinken: Bayerns Öffnungspläne

von Redaktion

Schrittweise sollen Biergärten, Sportflächen, Kinos und Hotels wieder öffnen – Aiwanger: Corona verliert Schrecken

München – Es ist ein Auftritt mit verteilten Rollen. Wie so oft in den vergangenen dramatischen Monaten stehen Markus Söder und Hubert Aiwanger nebeneinander vor den Kameras und erläutern nach der Kabinettssitzung die Corona-Lage. Einer redet Klartext, der andere verheddert sich in schiefen Bildern. Letzteres ist diesmal Söder. Man erreiche einen „organisch-korrespondierenden Prozess zwischen Vorsicht und behutsamer Öffnung“, sagt der Ministerpräsident. Während sein Vize klar ansagt: Corona werde „zunehmend seinen Schrecken verlieren“.

Die Wahrheit liegt wie immer in Koalitionen in der Mitte. CSU und Freie Wähler haben sich stark aufeinander zu bewegt, um diesmal einen Fokus auf Öffnungen zu legen. Bayern sei „weiter vorsichtiger als andere Länder“, betont Söder. Es ist trotzdem der kräftigste Schritt seit dem Lockdown aus dem vergangenen Spätherbst. Das gilt nun in den kommenden Wochen:

Schulen: Grundschulen dürfen bis zu einer Inzidenz von 165 Präsenzunterricht halten (wohl im Wechselmodell, mit Maskenpflicht und Tests). Ebenso die fünfte und sechste Klasse der Förderschulen. Weiterführende Schulen dürfen nur bis 100 in Präsenz unterrichten. Nach den Pfingstferien gilt dann für alle 165.

Ausgangssperre: Bayern verlängert die Regeln der Ausgangssperre (über Inzidenz 100) bis 6. Juni. 22 Uhr ist Schluss – keine Ausnahme für Jogger, jedenfalls nicht vorerst. Das soll dann im Juni ergänzt werden. Die bisherigen Kontaktlimits werden ebenso verlängert. Also bei Inzidenz über 100: ein Haushalt plus nur eine Person.

Tourismus: Hotels und Ferienwohnungen öffnen ab 21. Mai in Regionen mit Inzidenz unter 100. Auch Seilbahnen können starten. Strenge Hygienekonzepte sind nötig. Bei Inzidenz über 100 keinerlei Öffnungen erlaubt. Gastronomie: Ab Montag, 10. Mai, dürfen Außenterrassen und Biergärten wieder öffnen. Termin- und Testpflicht gelten. PCR-Tests dürfen maximal 48 Stunden alt sein, Schnelltests 24 Stunden. Sperrstunde ist um 22 Uhr. Auch hier: Alles nur in Gebieten mit stabilen Inzidenzen unter 100. Was genau „stabil“ heißt, legt die Staatsregierung diese Woche noch fest. Kultur: Theater, Konzerthäuser, Opernhäuser und Kinos dürfen bei Inzidenzen unter 100 ab Montag, 10. Mai, wieder öffnen. Anmelde- und Testpflicht gelten auch hier. Für Laien- und Amateur-Ensembles will die Staatsregierung ein Konzept vorlegen, das aber erst nächste Woche. Fitnessstudios: Vorerst keine Perspektive auf Öffnung. Außensport: Ab Montag, 10. Mai, gibt es auch Lockerungen im Sport draußen. „Kontaktsport unter freiem Himmel“ sieht die Verordnung vor, wenn die Teilnehmer negative Tests vorlegen. Also: erst testen, dann Fußball spielen auf dem Bolzplatz. Das gilt auch für kontaktfreien Sport im Innenbereich.

Ausnahmen für Geimpfte: 14 Tage nach der zweiten Impfdosis gilt: die Testpflicht entfällt sofort, ebenso ab morgen die Kontaktlimits und die Ausgangssperre. Nachzuweisen ist das analog mit dem Impfpass. Für Genesene gilt das auch, wenn sie entweder vor 28 Tagen bis sechs Monaten erkrankt waren oder eine Dosis Impfung bekamen. Nachweis: Impfpass, positiver PCR-Test mit Datum; oder: Bescheid des Gesundheitsamts zur Anordnung der Isolation und negativer Test nach Ende der Quarantäne. cd

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