München – Nicht nur im Auto, auch auf dem Fahrrad gelten Regeln. Bei Verstößen droht ein Bußgeld. Was wann für den Radfahrer gilt, wissen viele aber nicht. Hartnäckig halten sich auch falsche Annahmen, zum Beispiel beim Thema Zebrastreifen. Für Fahrräder, E-Bikes und Lastenräder gelten die selben Bestimmungen. Laura Ganswindt, Sprecherin des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) Bayern, erklärt, was auf dem Drahtesel erlaubt ist – und was nicht.
Ist es erlaubt, alkoholisiert Fahrrad zu fahren?
Grundsätzlich bleiben Radfahrer bis zu einer Promillegrenze von 1,6 Promille straffrei – wenn sie fehlerfrei fahren. Verschuldet man jedoch zwischen 0,3 und 1,6 Promille einen Unfall, kann der Radler haftbar gemacht werden. Ab 1,6 Promille besteht sofort eine Straftat mit folgender Überprüfung der Fahreignung und möglichem Entzug des Führerscheins.
Darf man mit dem Handy telefonieren oder es anderweitig bedienen?
Hier ist die Regelung klar: „Nein. Handy am Ohr oder in der Hand halten ist strikt verboten“, sagt Ganswindt. Das Bußgeld liegt bei 50 Euro. Als Navi in einer festen Halterung am Rad oder via Freisprecheinrichtung ist die Handynutzung erlaubt.
Wie nutzt ein Radfahrer den Zebrastreifen richtig?
Man sieht es immer wieder. Radler strampeln über den Zebrastreifen und schimpfen, wenn der Autofahrer nicht für sie stoppt. Ganswindt klärt auf: Über die Querung zu radeln, ist zwar nicht verboten, jedoch müssen Autofahrer nicht anhalten. Nur, wer absteigt und das Radl schiebt, wird vom Zebrastreifen geschützt. Der ist nämlich für Fußgänger gedacht, nicht für Radfahrer. Deswegen heißt es ja auch Fußgängerüberweg und auf dem Verkehrsschild ist auch nur ein Fußgänger abgebildet.
Muss man einen vorhandenen Radweg benutzen?
Ist ein blaues Radweg-Schild angebracht, muss der Radfahrer den vorgegebenen Weg benutzen. Ausnahme: Er wird durch ein Hindernis blockiert. Fehlt das entsprechende Schild, darf der Radler trotz asphaltiertem Radweg auch auf der Straße fahren. Der Gehweg darf mit dem Fahrrad nicht befahren werden. Wer doch darauf unterwegs ist, dem droht ein Bußgeld von 55 Euro.
Darf man während der Fahrt essen und trinken?
„Während der Fahrt zum Beispiel mal einen Schluck trinken oder einen Apfel essen, ist nicht verboten“, sagt die ADFC-Sprecherin. Einhändiges Fahren sei grundsätzlich erlaubt. Der Verband empfiehlt jedoch, sich möglichst mit allen Sinnen auf den Verkehr zu konzentrieren. „Wenn der Blutzucker aber mal in den Keller rauscht, darf man natürlich einen Riegel essen.“ Eine Hand muss am Lenker bleiben, denn freihändig fahren ist verboten.
Dürfen Personen auf dem Gepäckträger mitfahren?
Der Kumpel auf dem Gepäckträger ist verboten. „Man darf Kinder auf dem Fahrrad in einem geeigneten Sitz transportieren oder im Fahrradanhänger“, erklärt Ganswindt. Es gilt: Maximal zwei Kinder pro Anhänger und beide dürfen nicht älter als sieben Jahre sein. Lastenräder, sagt Ganswindt, „sind fast alle auch für den Transport von älteren Kindern ausgelegt“.
Ist es verboten, nebeneinander zu fahren?
Laut der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist das Nebeneinanderfahren seit April 2020 erlaubt – solange keine anderen Verkehrsteilnehmer behindert werden.
Dürfen beim Radeln Kopfhörer getragen werden?
„Grundsätzlich sind Kopfhörer auf dem Radl erlaubt“, sagt Ganswindt. Es muss jedoch gewährleistet sein, dass Verkehrsgeräusche wie beispielsweise ein Martinshorn noch wahrgenommen werden können. Das Risiko: Kommt es zu einem Unfall, kann dem Fahrradfahrer mit Kopfhörer eine Mitschuld zugesprochen werden.
Muss das Schild „Radfahrer absteigen“ befolgt werden?
Das Schild ist ein amtliches Zusatzzeichen, „es wird in der StVO nicht erwähnt“, sagt Ganswindt. Wer der Aufforderung nicht folgt, kann also nicht bestraft werden. Es handele sich eher um einen Hinweis, vorsichtig vorbeizufahren. LISA FISCHER