Wo ab heute ein Stück Freiheit zurückkehrt

von Redaktion

In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen Inzidenz unter 100 gibt es neue Lockerungen

München – Pünktlich zu den Pfingstferien macht Bayern weiter auf. Lockerungen gibt es allerdings nur bei passender Inzidenz: In der Regel muss sie stabil unter 100 liegen. Doch was genau wird gelockert? Ein Überblick:

.  Tourismus

Hier gibt es ab heute deutliche Änderungen. Hotels, Jugendherbergen, Campingplätze und Co. dürfen wieder Touristen beherbergen. Voraussetzung ist, dass der Landkreis oder die kreisfreie Stadt dies erlaubt hat, was sie bei einer stabilen Inzidenz unter 100 mit Zustimmung des Gesundheitsministeriums tun kann. Zudem müssen Gäste getestet sein und dies in regelmäßigen Abständen wiederholen, solange die Inzidenz nicht stabil unter 50 liegt. Ausgenommen sind Genesene, vollständig Geimpfte und Kinder bis zum 6. Geburtstag.

Bayerns Beherbergungsbetriebe dürfen sogar Innengastronomie bis 22 Uhr betreiben – allerdings nur für ihre Gäste, mit Abständen und strengen Hygieneregeln. Zudem sind touristische Bahn- und Busreisen wieder erlaubt und die Außenbereiche medizinischer Thermen dürfen wieder öffnen.

. Freizeit und Kultur

Auch hier gibt es bei stabilen Inzidenzen unter 100 Lockerungen. Teilweise betreffen sie Touristen: So dürfen Seilbahnen wieder fahren, und Fluss- und Seenschifffahrt Ausflugsverkehr anbieten.

Für Theater geht es zu Pfingsten in die Freiluftsaison: Bei stabilen Inzidenzen unter 100 darf mit strengen Hygieneauflagen für bis zu 250 Zuschauer gespielt werden. Bei stabilen Inzidenzen unter 50 ohne den obligatorischen Corona-Test. Dies gilt sowohl für professionelle als auch für Laienensembles. Laienensembles dürfen zudem wieder proben. Beim Sport läuft es ähnlich: 250 Zuschauer dürfen sich unter freiem Himmel Sport-Events ansehen, also auch Fußballspiele. Man kann auch ins Fitnessstudio. Dort gilt FFP2-Maskenpflicht bis zum Gerät sowie in Gegenden mit einer Inzidenz über 50 Testpflicht.

Freibäder dürfen bei einer stabilen Inzidenz unter 100 ebenfalls öffnen: Gäste, die sich vom Wetter nicht abschrecken lassen, bekommen aber nur mit einem vorgebuchten Termin Einlass. Zudem brauchen auch sie einen negativen Test, solange die Inzidenz nicht unter 50 fällt.

. Wo und wie lange gelten die Änderungen?

Weite Teile Bayerns erfüllen inzwischen die Bedingungen für Lockerungen. Die sogenannte stabile Inzidenz unter 100 bedeutet in der Regel, dass ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt fünf Tage unter diesem Wert liegen muss, dann kann nach einer Karenzzeit, die für das Pfingstwochenende einheitlich einen Tag beträgt, am darauffolgenden Tag geöffnet werden. Teilweise ist noch eine Zustimmung des Gesundheitsministeriums nötig.

In 58 Landkreisen und kreisfreien Städten in Bayern lag die Inzidenz laut den für Freitag entscheidenden Zahlen des Robert-Koch-Instituts (RKI) vom Mittwoch mindestens den fünften Tag unter 100. Drei Landkreise hatten diese fünf Tage ebenfalls geschafft, waren aber kurzzeitig wieder über die 100 gerutscht. Rückgängig gemacht werden müssten die Öffnungen aber erst wieder, wenn die Grenze von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten wird. Insgesamt könnten die Öffnungen heute also in 61 von 96 kreisfreien Städten und Landkreisen kommen.  dpa

Artikel 3 von 4