München/Bibione – Obacht, Urlauber! Wer heute oder in den nächsten Tagen nach Italien fährt, muss sich auf chaotische Zustände einstellen.
Der „Grüne Pass“, der seit Freitag in Italien notwendig ist, aber auch die neuen Einreiseregeln nach Deutschland, wonach Nicht-Geimpfte bei der Rückreise einen aktuellen Test-Nachweis brauchen, sorgen für einen Riesen-Ansturm auf die Test-Stationen in Touristenorten wie Bibione oder Lido di Jesolo.
In Bibione war der Andrang deutscher Touristen am Freitag so groß, dass es bald keine Tests mehr gab, wie eine Münchner Familie unserer Zeitung berichtete. „Es gibt hier bislang nur zwei Teststationen – eine Apotheke, der die Tests schon ausgegangen waren, als wir am Vormittag dort waren, und eine Test-Station in den Thermen.“ Dort reihte sich die Familie in eine lange Schlange ein, doch bald hieß es auch hier: keine Tests mehr da. „Wir haben italienische Verwandte, die haben für uns überall rumtelefoniert, aber auch in den Nachbarorten gibt es keine Tests mehr“, sagt die Mutter. Jetzt hofft die Familie, auf der Heimfahrt durch Österreich noch einen Test für die noch ungeimpfte 17-jährige Tochter zu bekommen – die Eltern sind geimpft. Ähnliche Erfahrungen machte auch ein 38-jähriger Oberbayer, der es immerhin noch schaffte, für seine drei ungeimpften Kinder in Bibione einen Test zu ergattern: Bis zu 1200 Leute seien mit der Familie stundenlang in der Warteschlange vor den Kostenlos-Tests gestanden. Eine einzige Dixi-Toilette gebe es für die Wartenden, die teils ihre schlafenden Kinder auf den Armen hielten. Außerdem gab es keine Möglichkeit, Wasser oder einen Snack zu kaufen Die Abläufe kommen dem 38-Jährigen „total unorganisiert“ vor, eine „einzige Katastrophe“. Das Fazit des frustrierten Touristen: „Wenn ich gewusst hätte, dass es so abläuft, wäre ich nicht verreist.“
Im Kampf gegen Corona hat Italien die Zügel angezogen. Seit Freitag ist der „Grüne Pass“ notwendig, wenn man in einem Restaurant drinnen essen möchte, ins Museum oder in eine Therme will. Ab September müssen auch Lehrer, Studenten und Dozenten solche Nachweise erbringen. Der „Grüne Pass“ wird dann auch in Fernzügen, Fernbussen und auf Fähren gebraucht. Vor allem Touristen sind jetzt schon auf das Dokument angewiesen. Wir klären die wichtigsten Fragen.
Was ist der „Grüne Pass“?
Es ist ein Nachweis in digitaler Form (also auf dem Smartphone), dass man gegen das Coronavirus geimpft oder genesen ist. Die dritte Möglichkeit, die sich ebenfalls per App nachweisen lässt: ein negativer PCR- oder Antigentest, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Restaurantbetreiber oder Betreiber anderer Unternehmen müssen sich die Nachweise vorzeigen lassen. Wer dagegen verstößt, muss mit Strafen rechnen.
Kann ich den Impf-, Genesenen- oder Testnachweis auch in Papierform mit mir führen?
Ja. Alle in einem EU- oder Schengen-Mitgliedstaat ausgestellten Nachweise in digitalem oder Papierformat, einschließlich des gelben Impfausweises, sind diesem Zertifikat gleichgestellt.
Müssen Italien-Reisende vollständig geimpft sein?
Nein, die erste Impfung, die mindestens 14 Tage zurückliegen muss, genügt. Eine Corona-Erkrankung darf nicht länger als sechs Monate zurückliegen.
Brauchen auch Kinder den „Grünen Pass“ beziehungsweise entsprechende Testnachweise?
Ja, die Testpflicht gilt für Kinder ab sechs Jahren. Das heißt: Wenn man mit seinen Teenager-Kindern täglich in einem Restaurant drinnen essen gehen oder ins Museum gehen will, muss man alle zwei Tage zum Corona-Test. Fürs Essen auf der Restaurant-Terrasse ist kein Test nötig. Die Tests können ganz schön ins Geld gehen: Schnelltests kosten in Italien zwischen 20 und 50 Euro, PCR-Tests zwischen 50 und 120 Euro.
Brauchen Italien-Touristen den Impf- oder Testnachweis auch in öffentlichen Verkehrsmitteln?
Für Hotels oder öffentliche Nahverkehrsmittel ist kein „Grüner Pass“ notwendig. Ab 1. September muss der Pass dann auch in Fernzügen, auf Fähren oder bei Flügen vorgezeigt werden.
Was müssen Italien- Reisende noch beachten?
Für die Einreise nach Italien muss vor der Reise ein digitales Einreiseformular ausgefüllt werden – im Internet unter https://app.euplf.eu/