Berlin – Die Runde hat kaum begonnen, da wird schon von einem zornigen Markus Söder berichtet. Ein Entwurf sei das vielleicht, „aber kein großer Wurf“, wird der CSU-Chef und Ministerpräsident zitiert. „Wir drücken uns um die großen Entscheidungen.“ Ginge es nach Söder, würde die Video-Runde der Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin einschneidendere Maßnahmen gegen eine vierte Corona-Welle im Herbst beschließen. Am Ende kommt mal wieder ein Kompromiss heraus. Zentraler Punkt: mehr Druck auf Menschen, die sich bisher nicht impfen lassen wollten.
Keine Kostenlos-Tests
Weitgehend Konsens in der Runde: Vom Bund finanzierte kostenlose Bürgertests soll es ab 11. Oktober nicht mehr geben. Begründung: Es gibt die kostenlose Impfung. Für Schwangere, Kinder und Jugendliche unter 18 sowie andere Menschen, für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt, sollen Antigen-Schnelltests aber kostenlos bleiben. Die anderen dürften rund zehn bis zwölf Euro zahlen, so die Schätzungen.
Neue Zutrittsregeln
Für bestimmte Einrichtungen und Freizeitangebote soll spätestens ab 23. August grundsätzlich gelten: Nur Geimpfte, Genesene oder negativ Getestete haben Zutritt. Das soll in Kliniken, Pflegeheimen, Fitnessstudios, Bädern, Friseuren, Hotels und in Innenräumen etwa in Restaurants oder bei Veranstaltungen der Fall sein. Der Test darf nicht älter als 24 Stunden (Antigen-Test) oder 48 Stunden (PCR) sein. Ausgenommen von der Regel sind Kinder bis sechs und Schüler, da an Schulen weiter regelmäßig getestet werden soll. Und die „3G-Regel“ kann ausgesetzt werden, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz in einem Kreis „stabil“ unter 35 liegt.
Neue Indikatoren
Inzidenz? Tatsächlich: Die Inzidenz gilt noch immer als zentraler Faktor. Auf eine richtige andere Formel haben sich Bund und Länder noch nicht geeinigt. Im Bund-Länder-Beschluss wird lediglich die Zahl der Krankenhausaufnahmen wegen Covid-19 als „wichtige Größe zur Beurteilung des Infektionsgeschehens“ bezeichnet. Daneben wird betont, dass Bund und Länder „alle Indikatoren, insbesondere die Inzidenz, die Impfquote, und die Zahl der schweren Krankheitsverläufe sowie die resultierende Belastung des Gesundheitswesens berücksichtigen“, um die Corona-Maßnahmen gegebenenfalls anzupassen.
Aufruf zur Impfung
An die Bevölkerung wird „eindringlich“ appelliert, „schnellstmöglich die bestehenden Impfangebote“ wahrzunehmen. Arbeitgeber werden aufgerufen, ihre Beschäftigten dabei zu unterstützen, etwa durch Impfangebote über Betriebsärzte und Freistellungen für Impftermine. Eine Impfpflicht gibt’s nicht.
Regeln beim Reisen
Geimpfte und Genesene müssen nach Rückreise aus einem Hochrisikogebiet weiterhin nicht in Quarantäne. Als Hochrisikogebiet gelten Regionen mit besonders hohen Fallzahlen oder in denen „Anhaltspunkte eines gefährlichen Infektionsgeschehens vorliegen“, wie es im Gesundheitsministerium heißt.
Die Maske bleibt
In öffentlichen Verkehrsmitteln und beim Einkaufen sollen weiterhin medizinische Schutzmasken (OP oder FFP2) „verbindlich vorgeschrieben“ sein. Alle vier Wochen soll das überprüft werden. Allerdings hatte Sachsen bereits die Maskenpflicht beim Einkaufen bei niedriger Inzidenz aufgehoben. In Bayern gilt noch die FFP2-Pflicht. Das Abstandsgebot bleibt.
Fußball und Party
Einschränkungen, wie eine begrenzte Teilnehmerzahl für Clubs und Partys, bleiben möglich. Bei Sportveranstaltungen mit mehr als 5000 Zuschauern soll maximal die Hälfte der Plätze besetzt werden. Höchstzahl: 25 000.
Weiter Tests im Büro
Die Corona-Arbeitsschutzverordnung wird noch einmal über den 10. September hinaus verlängert. Sie verpflichtet Unternehmen zu Hygieneplänen und zum Angebot von Tests für Beschäftigte.
Verlängerte Hilfen
Die bis Ende September laufenden Wirtschaftshilfen (Überbrückungshilfe III Plus) und die Erleichterungen zum Zugang für das Kurzarbeitergeld werden verlängert.
Epidemische Lage
Sie wird vom Bundestag festgestellt und gibt dem Bund das Recht, direkt Verordnungen etwa zu Tests und Impfungen zu erlassen. Auch Maßnahmen wie Maskenpflicht oder Kontaktbeschränkungen, die die Länder festlegen können, beziehen sich laut Infektionsschutzgesetz auf die Feststellung dieser Lage. Bund und Länder formulieren vorsichtig und bitten in ihrem Beschluss den Bundestag „zu erwägen“, die epidemische Lage über den 11. September hinaus zu verlängern.
„2G“ vorerst nicht
Der größte Streitpunkt ist verschoben: eine Bevorzugung von Geimpften und Genesenen gegenüber Getesteten. „Wir werden uns einer Debatte über 2G auf Dauer nicht verstellen können“, sagt Söder. Das lehnt sein Koalitionspartner in Bayern, die Freien Wähler, aber strikt ab.