Wer mit einer Grippe im Bett liegt, lässt sich krankschreiben. Klar. Aber wie sieht es aus, wenn man nächtelang schlecht geschlafen hat oder Liebeskummer hat – und sich nicht arbeitsfähig fühlt? Dazu muss man sich die Definition des Begriffs Arbeitsunfähigkeit anschauen. Die liegt Alexander Bredereck zufolge dann vor, wenn der Arbeitnehmer wegen einer Krankheit die Tätigkeit nicht verrichten kann, die er dem Arbeitgeber vertraglich schuldet. „Stress, schlechter Schlaf oder Ärger mit dem Partner sind keine Krankheiten“, sagt der Fachanwalt für Arbeitsrecht. Sie können aber Folgen, Ursache oder Symptom einer Krankheit sein. Das seien in solchen Fällen etwa Psychosen, Depressionen oder ein Burnout. Die Entscheidung darüber, ob ein Arbeitnehmer arbeitsunfähig ist, trifft letztendlich ein Arzt. „Natürlich gibt es auch Arbeitnehmer, die sich krankschreiben lassen und dabei die Symptome vortäuschen“, sagt Bredereck. Gleichzeitig gebe es Ärzte, die mit dem Krankenschein leicht bei der Hand sind. „In beiden Fällen droht dem Arbeitnehmer Ärger mit dem Arbeitgeber“, warnt der Anwalt.