CANNABIS IN ANDEREN LÄNDERN

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von Redaktion

Ein ambivalentes Verhältnis zu Cannabis hat die Schweiz. Denn Cannabis ist dort immer noch verboten, die Regeln sind aber widersprüchlich: So ist der Besitz von bis zu zehn Gramm zwar nicht mehr strafbar, der Konsum eines Joints dagegen schon. Auch in der Schweiz denkt man derzeit über eine echte Legalisierung nach, um den Schwarzmarkt auszutrocknen und die Jugend besser zu schützen, Pilotprojekte dazu sollen starten.

Cannabis ist nicht legal. Anders als in Deutschland wird der Konsum aber nicht strafverfolgt, handelt es sich um Eigenbedarf. Der ist nach österreichischem Recht so definiert, dass es maximal 20 Gramm reines THC sein dürfen. Nach Ermessen kann auch eine Gesundheitsmaßnahme verordnet werden, etwa Gespräche bei der Suchthilfe.

Schon seit 20 Jahren sind der Besitz und Konsum von weichen und harten Drogen, also auch Ecstasy oder Heroin, in Portugal nur eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat. Außer es handelt sich um große Mengen, dann sieht es das Strafrecht als Dealen an.

In den Niederlanden wird der Besitz von bis zu 30 Gramm Cannabis nicht mehr verfolgt, ebenso wenig der Anbau von bis zu fünf Pflanzen. Die bekannten Coffeeshops dürfen zwar an Konsumenten verkaufen, sie aber nicht in größeren Mengen versorgen.

In 19 Bundesstaaten und in der Hauptstadt Washington ist Marihuana mittlerweile legal. Was genau erlaubt ist, regelt jeder Bundesstaat etwas anders. Auf Bundesebene geht es auch ums Geld: Das Repräsentantenhaus verabschiedete 2020 ein Gesetz, das eine Legalisierung der Hanfprodukte sowie eine fünfprozentige Bundessteuer und die Rehabilitation bisher verurteilter Straftäter vorsieht.

Jeder Erwachsene darf bestimmte Mengen an Drogen für den Eigenbedarf besitzen, auch Heroin und LSD. Für Marihuana gelten 15 Gramm als legal. Bis zu fünf Cannabis-Pflanzen darf man in Tschechien legal anbauen. Dealen ist jedoch illegal.

Anbau, Handel und Konsum sind illegal – bei teils drastischen Strafen. Der Rat für Wirtschaftsanalysen, der direkt dem Premierminister unterstellt ist, hat aber zu einer Legalisierung geraten.

HEIDI GEYER

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