Frisch entlassen – und doch bleibt Angela Merkel geschäftsführend im Amt, bis die neue Regierung steht. 2017 dauerte das 171 Tage. Gleiches gilt für die Minister und Staatssekretäre. Rein formal hat die geschäftsführende Regierung volle Befugnisse. Sie kann Gesetze in den Bundestag einbringen, die Minister Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften erlassen. Praktisch gesehen fehlt allerdings die parlamentarische Mehrheit, denn der Bundestag besteht seit gestern aus den neu gewählten Abgeordneten. Auch die politische Tradition gebietet Zurückhaltung. Eine Regierungsumbildung ist nicht mehr möglich, es gilt das sogenannte Versteinerungsprinzip. Auch kann Merkel nicht mehr per Vertrauensfrage den Bundestag auflösen. Noch nicht verabschiedete Gesetze müssen neu ins Parlament eingebracht werden. afp