„Den Test muss der Arbeitgeber zahlen“

von Redaktion

5 FRAGEN AN

Schaltet die Corona-Ampel auf Rot, gilt 3G auch am Arbeitsplatz. Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, klärt die wichtigsten Fragen.

Herr Bredereck, bislang ging der Impfstatus von Mitarbeitern Chefs nichts an. Was ändert sich jetzt?

Es gibt noch immer keine allgemeine Auskunftspflicht gegenüber dem Chef. Aber wie soll er sonst seiner Verpflichtung zu 3G nachgehen? Die rechtlichen Grundlagen sind noch unklar. Ich denke, Arbeitgeber werden ihre Mitarbeiter dann nach ihrer Impfung fragen dürfen, wenn sie auf andere Weise die Einhaltung von 3G nicht sicherstellen können. Normalerweise dürften Arbeitnehmer auf unzulässige oder rechtlich zweifelhafte Fragen lügen, aber in diesem Fall rate ich dringend davon ab. Das könnte in dieser Gefährdungslage zu einer Kündigung führen.

Kann es passieren, dass sich Ungeimpfte vor den Augen ihrer Chefs testen lassen müssen?

Das wurde im Kabinettsbeschluss nicht konkret definiert. Fest steht nur: Der Arbeitgeber darf nur so kontrollieren, wie es vom Gesetzgeber vorgegeben wird – weiter darf er nicht gehen. Eventuell wird noch vorgegeben, dass sich Arbeitnehmer am Arbeitsplatz testen lassen müssen. Die eine oder andere Maßnahme wird sich noch im Nachhinein als rechtswidrig herausstellen. Bis dahin sollte man sich aber an die Vorgaben halten.

Wer muss den Test für Ungeimpfte zahlen?

Der Arbeitgeber – der musste seinen Mitarbeitern ohnehin schon aufgrund der Arbeitsschutzverordnung zweimal die Woche auf eigene Kosten einen Test zur Verfügung stellen.

Kann der Chef seine Mitarbeiter stattdessen ins Homeoffice schicken?

Grundsätzlich wäre das eine Möglichkeit – aber nicht gegen ihren Willen. Arbeitgeber können nicht einfach in den Wohnungen ihrer Mitarbeiter Arbeitsplätze errichten lassen. Zumal dort vielleicht auch andere Menschen leben.

Klingt fast so, als wäre 3G am Arbeitsplatz rechtlich nicht haltbar.

Die hohe Gefährdungslage kann das durchaus rechtfertigen. Schlimm finde ich aber, dass es die Politik bisher noch immer nicht geschafft hat, rechtlich saubere Grundlagen für solche Regelungen zu schaffen. Immerhin wird nicht nur in die Rechte der Arbeitnehmer eingegriffen – auch Arbeitgeber werden dazu verpflichtet, auf unsicherer Rechtsgrundlage mit hochsensiblen Gesundheitsdaten zu hantieren. Sie riskieren wegen Datenschutzverstößen hohe Bußgelder. Interview: Kathrin Braun

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