Es ist ein Kuriosum, irgendwo versteckt im Paragrafensalat der Bayerischen Infektionsschutzverordnung. Ab heute gilt beim Indoor-Sport die 2G-Regelung: Mitturnen, -springen, -bolzen oder -werfen darf nur, wer geimpft oder genesen ist. Das betrifft natürlich alle Erwachsenen, aber explizit auch die Jugendlichen zwischen 12 und 18. Nicht aber im Schulsport: Der findet regulär statt, unabhängig vom Impfstatus, und in Bayern auch ohne Maske. Es kann also sein, dass die gleichen Teenager in der gleichen Turnhalle vormittags Schul-Sport machen, in der sie nachmittags keinen Vereinssport mehr machen dürfen, falls sie noch nicht geimpft sind. Andernfalls würde für den Betreiber ein Bußgeldbescheid drohen, Regelsatz 5000 Euro.
In der Staatsregierung ist dieses Kuriosum zumindest aufgefallen. „Die Frage ist an uns herangetragen worden“, sagt Sportminister Joachim Herrmann (CSU) am Montag vor Journalisten. Man müsse dem nachgehen. Auch die Freien Wähler im Landtag warnen vor einem „Freizeitlockdown“. Eine Lösung scheint es aber noch nicht zu geben, über Übergangsfristen wird nachgedacht.
Beim Sport draußen gilt 2G nicht. Leichter ist die Lage zudem für sportelnde Kinder, die „das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben“ (so der Text in der Verordnung). Für sie gilt in allen Bereichen kein 2G, auch keine Testpflicht. Das hängt damit zusammen, dass die Impfstoffe erst ab 12 Jahren zugelassen sind.
In anderen Bereichen – Restaurant und Hotel – ist die Lage für Kinder und Jugendliche deutlich einfacher. Da greift für Erwachsene „3Gplus“. Kinder und Schüler, die regelmäßig in der Schule getestet werden, müssen nicht noch mal eigene Nachweise vorlegen. Das gilt unabhängig von der Ampel-Warnstufe. cd