Was ab heute in Bayern gilt

von Redaktion

Kein Zutritt mehr für Ungeimpfte in Restaurants und Hotels – Maskenpflicht trotz 2G in Kinos und Theatern

München – Die Corona-Lage in Bayern verschärft sich zusehends. Nachdem die Inzidenz im Freistaat am Montag erstmals über 500 gelegen hatte, mahnte Ministerpräsident Markus Söder zu entschlossenem Handeln. Es komme eine „Woche der Wahrheit“. Danach könne die Lage dramatisch und unkontrollierbar werden. Jeder solle seine Kontakte überprüfen.

Besonders dramatisch entwickelte sich die Situation eine Woche nach den Herbstferien bei Kindern und Jugendlichen. Für die Altersgruppe der Sechs- bis Elfjährigen meldet das Landesamt für Gesundheit eine Inzidenz von 1073. Bei den Zwölf- bis 15-Jährigen beträgt sie 979. Beides sind Verdoppelungen im Vergleich zur Vorwoche.

Gestern beschloss das Kabinett wie angekündigt schärfere Regeln, die ab heute gelten. „Am Ende geht es darauf hinaus: Es ist eine Art Lockdown für Ungeimpfte. Anders kann es gar nicht sein“, sagte Söder. Ein Überblick über die neuen Regeln.

. 2G fast überall

Bei roter Krankenhaus-Ampel wie derzeit gilt nun auch in Gaststätten, Hotels und anderen Beherbergungsbetrieben, dass nur noch Geimpfte und Genesene (2G) Zutritt haben. Ein alternativer PCR-Test reicht also künftig nicht mehr. Seit vergangener Woche gilt 2G für Theater, Kinos, Museen, Schwimmbäder und andere Freizeiteinrichtungen – lediglich Kinder unter 12 Jahren, für die noch keine Impfung zugelassen wurde, haben weiterhin Zugang, und für 12- bis 17-Jährige gilt für sportliche und musikalische „Eigenaktivitäten“ eine Übergangsfrist bis Jahresende.

Bei körpernahen Dienstleistungen wie Friseuren bleibt es bei 3Gplus – Ungeimpfte haben also weiter Zutritt, aber nur mit einem negativen PCR-Test. Schüler, die regelmäßig in der Schule getestet werden, gelten als getestet, brauchen also beim Friseur keinen PCR-Test.

. Maskenpflicht auch bei 2G

Es ist eine Reaktion auf die zunehmende Zahl von Impfdurchbrüchen: Auch in allen Bereichen, in denen nach der 2G-Regel nur Geimpfte und Genesene Zugang haben, gilt nun eine Maskenpflicht – es sei denn, der 1,5-Meter-Mindestabstand wird eingehalten. Die Maskenpflicht greift also bei Veranstaltungen aller Art, in Kinos, Theatern, aber auch in der Gastronomie (außer am Platz). Auch unter 3G-Plus-Bedingungen gilt das.

. Clubs und Diskotheken

Die Maskenpflicht gilt damit grundsätzlich auch in Clubs, Diskotheken und Bordellen – außer die Veranstalter undBetreiber verlangen zusätzlich einen Schnelltest von den Gästen (2Gplus), dann kann auf die Maske weiterhin verzichtet werden.

. Alten- und Pflegeheime

Wenn die Krankenhaus-Ampel auf Gelb oder Rot steht, müssen alle Beschäftigten, die nicht geimpft oder genesen sind, zweimal wöchentlich einen negativen PCR-Test oder an jedem Arbeitstag einen negativen Schnelltest vorlegen. Besucher, auch in Kliniken, müssen immer einen Schnelltest vorlegen.

. Kitas

Ab sofort sollen in den Kindertagesstätten dreimal statt bisher zweimal wöchentlich Corona-Tests angeboten werden. Wenn die Krankenhaus-Ampel auf Rot steht, sollen zudem wieder feste Gruppen eingerichtet werden, um die Kontakte zu verringern.

. Die AfD klagt

Landtagsabgeordnete der AfD wollen die 2G-Regeln mit einer Popularklage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof stoppen. „Die 2G-Regel läuft für die Bürger in Bayern auf einen faktischen Corona-Impfzwang hinaus und verletzt damit das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit“, teilte die Fraktion mit. Man wolle ein Eilverfahren.  dpa/mm

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