München – Jede Corona-Welle hat ihre eigenen Regeln. Es ist nicht immer einfach, den Überblick zu behalten. Infektionsschutz ist immer auch Denksport – und das gilt nicht nur fürs Impfen. Hier finden Sie das neue Regelwerk, das im Freistaat mindestens bis 15. Dezember gilt. Geltungsbeginn: heute.
Kontaktbeschränkung
Für Ungeimpfte wird das Leben zunehmend ungemütlich – für sie gelten Kontaktbeschränkungen. Ungeimpfte dürfen sich nur mit bis maximal fünf Personen aus maximal zwei Haushalten treffen. Geimpfte, Genesene und Kinder unter zwölf Jahren zählen nicht mit.
2G flächendeckend
2G ist für die nächsten Wochen Alltag. Nur noch Genesene und Geimpfte dürfen ab heute zu Musikschulen, in Fahrschulen und Volkshochschulen. Das Gleiche gilt für Bibliotheken, für Parteiveranstaltungen und berufliche Aus- und Weiterbildungen. 2G ist auch bei körpernahen Dienstleistungen inklusive Friseuren das neue Normal. Aber es gibt keine Corona-Regel ohne Ausnahme: Groß- und Einzelhandel, medizinische und pflegerische Leistungen wie Fußpflege, Logopädie oder Physiotherapie sind von der 2G-Pflicht befreit. Ausgenommen sind explizit auch Prüfungen – hier gilt aus verfassungsrechtlichen Gründen „nur“ 3G plus. Man kann sich mit einem PCR-Test also reintesten.
Weitere Ausnahmen
Die Regelungen für Jugendliche, die bald zwölf Jahre alt werden, sind auf den letzten Drücker angepasst worden. Sie haben künftig auch noch drei Monate nach ihrem 12. Geburtstag Zutritt zu 2G-Bereichen. Viele Familien hatten kritisiert, dass Zwölfjährige mit ihrem Geburtstag automatisch in einen Lockdown geraten würden – vorher ist die Impfung nicht erlaubt, danach dauert es mehrere Wochen, bis sie den vollen Impfschutz nachweisen können. Der dreimonatige Puffer soll das nun verhindern. Kinder unter zwölf sind von den Zugangsbeschränkungen ausgenommen. Für ungeimpfte Zwölf- bis 17-Jährige, die in der Schule regelmäßig negativ getestet werden, bleibt der 2G-Bereich noch bis Jahresende zugänglich.
2G plus in Zoo und Co.
Es gibt viele Bereiche, in denen sogar Geimpfte und Genese zusätzliche tagesaktuelle negative Schnelltests vorlegen müssen („2G plus“). Dazu zählen Kultur- und Sportveranstaltungen (als Zuschauer) sowie Messen. 2G plus gilt auch bei Freizeiteinrichtungen wie Zoos, Thermen, Saunen, Seilbahnen, Freizeitparks oder Indoorspielplätze. Wo 2G plus gilt, wird es automatisch noch strenger – es gilt Maskenpflicht und eine Personenobergrenze. In Anspruch genommen werden dürfen maximal 25 Prozent der Kapazität (siehe unten).
Discos wieder zu
Alle Clubs, Discos, Bars und Bordelle müssen in Bayern schließen. Restaurants dürfen nur noch bis 22 Uhr offen bleiben – es gilt dort weiter die 2G-Regel. Weihnachtsmärkte fallen heuer aus.
Schule und Kitas
Schulen und Kitas bleiben in ganz Bayern geöffnet. Aber auch hier wird nachgeschärft. Ungeimpfte Lehrer müssen sich künftig täglich unter Aufsicht testen lassen – das Gleiche gilt für Beschäftigte in Kitas. An Schulen, die an Pool-Testungen teilnehmen („Lolli-Tests“), wird ein zusätzlicher Schnelltest am Montagmorgen eingeführt. Eltern dürfen das Schulgelände nur betreten, wenn sie geimpft, getestet oder genesen sind (3G) – das gleiche gilt für Eltern von Kita-Kindern, die die Einrichtung betreten wollen. Ausnahme: Abgabe oder Abholung der Kinder.
Regionale Hotspots
In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 1000 gelten noch drastischere Einschränkungen: Die Gastronomie, Hotels, Sport- und Kulturstätten müssen schließen, Freizeit-, Sport- und Kulturveranstaltungen aller Art werden untersagt. Anders als zunächst geplant dürfen Friseure nun doch offen bleiben. Selbst in Hotspots bleiben Schulen und Kindertagesstätten geöffnet. Genau wie der Groß- und Einzelhandel, es gilt aber eine Kundenbegrenzung auf einen Kunden je 20 Quadratmeter Ladenfläche. Unberührt bleibt der Wettkampf- und Trainingsbetrieb der Berufssportler.
Der Hotspot-Lockdown gilt in einem Landkreis, bis der Inzidenzwert fünf Tage in Folge wieder unter dem Inzidenzgrenzwert von 1000 liegt. Stand Dienstag lagen folgende bayerische Kreise über der 1000er-Marke: Freyung-Gra-fenau (1614), Rottal-Inn (1426), Berchtesgadener Land (1142), Passau (1136), Mühldorf (1134), Traunstein (1111), Dingolfing-Landau (1082), Regen (1066), Landshut (1040) und Deggendorf (1007).
Ein Kuriosum sind Rosenheim Stadt und der Landkreis Rosenheim. Laut Zahlen des Robert-Koch-Instituts wurde die 1000er-Marke noch nicht gerissen (siehe Grafik). Doch das Bayerische Landesamt für Gesundheit meldet Inzidenzen von über 1000. Aus dem Landratsamt Rosenheim heißt es, es handle sich um einen „technischen Übermittlungsfehler“. In der Region gehen sie davon aus, dass ein Hotspot-Lockdown unausweichlich ist. Allerdings werden die strengen Regeln wohl erst einen Tag später in Kraft treten. Also am Donnerstag.
Regeln am Arbeitsplatz
Ungeimpfte, die nicht von zu Hause arbeiten können, müssen dem Arbeitgeber ab heute einen tagesaktuellen Test (oder maximal 48 Stunden alten PCR-Test) vorlegen. Auch ein Selbsttest vor Ort unter Aufsicht ist möglich.
Arbeitsamt
In den Arbeitsagenturen gilt für persönliche Gespräche ab Donnerstag die 2G-Regel. Alle anderen werden online oder telefonisch beraten oder bekommen eine Kurzberatung an einem Notfallschalter.