Karlsruhe: Bundesnotbremse war verfassungsgemäß

Urteil stößt auf Zustimmung, aber auch Enttäuschung – Bayern sieht sich in seinem Kurs voll und ganz bestätigt

Karlsruhe – Die bundesweite Corona-Notbremse war laut Bundesverfassungsgericht verhältnismäßig und verfassungsgemäß. Der Staat dürfe zum Gesundheits- und Lebensschutz der Bevölkerung und zur Aufrechterhaltung eines funktionsfähigen Gesundheitssystems – alles „überragend wichtige Gemeinwohlbelange“ –

Dienstag, 17. Februar 2026

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