Karlsruhe: Bundesnotbremse war verfassungsgemäß
Urteil stößt auf Zustimmung, aber auch Enttäuschung – Bayern sieht sich in seinem Kurs voll und ganz bestätigt
Karlsruhe – Die bundesweite Corona-Notbremse war laut Bundesverfassungsgericht verhältnismäßig und verfassungsgemäß. Der Staat dürfe zum Gesundheits- und Lebensschutz der Bevölkerung und zur Aufrechterhaltung eines funktionsfähigen Gesundheitssystems – alles „überragend wichtige Gemeinwohlbelange“ –