Karlsruhe – Die bundesweite Corona-Notbremse war laut Bundesverfassungsgericht verhältnismäßig und verfassungsgemäß. Der Staat dürfe zum Gesundheits- und Lebensschutz der Bevölkerung und zur Aufrechterhaltung eines funktionsfähigen Gesundheitssystems – alles „überragend wichtige Gemeinwohlbelange“ – sowohl Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen als auch Schulschließungen veranlassen, entschieden die Karlsruher Richter in zwei am Dienstag veröffentlichten Beschlüssen (AZ: 1 BvR 781/21, 1 BvR 971/21 und weitere). Die Verfassungsrichter betonten, dass die Grundrechtseingriffe mit Ausnahmeregelungen abgemildert worden seien.
Konkret ging es um die am 23. April 2021 in Kraft getretene und bis Ende Juni ausgelaufene Bundesnotbremse. Aufgrund der Infektionszahlen und der Situation in den Kliniken erließ der Gesetzgeber erstmals in der Geschichte Deutschlands weitgehende Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen sowie Schulschließungen. Unter anderem waren private Kontakte eingeschränkt, von 22 bis 5 Uhr gab es Ausgangsbeschränkungen.
Die Maßnahmen, so das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, seien zwar erhebliche Eingriffe insbesondere in das Familiengrundrecht, das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und das Recht auf schulische Bildung gewesen. Dem habe aber die staatliche Schutzpflicht gegenübergestanden, „Gefahren für Leben und Gesundheit“ abzuwehren „und für die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems“ zu sorgen. Die Beschränkungen seien erforderlich und verhältnismäßig gewesen, ansonsten hätte sich die Pandemielage nach den damaligen Erkenntnissen weiter verschärft. Es habe sich abgezeichnet, dass viele Kliniken auf Notbetrieb umstellen und die Zahl planbarer Eingriffe zurückfahren müssten. Die befristete Bundesnotbremse habe nicht einseitig dem Gesundheitsschutz Vorrang eingeräumt, so die Richter. Die zahlreichen Ausnahmen hätten die Grundrechtseingriffe „freiheitsschonend“ gestaltet. Um eine Beschulung per Digitalunterricht zu gewährleisten, habe der Bund zudem den Ländern Finanzhilfen von insgesamt 1,5 Milliarden Euro gewährt. Zwar seien Eltern und insbesondere Alleinerziehende mit der zusätzlichen Betreuung ihrer Kinder besonders betroffen gewesen. Aber auch hier habe der Staat versucht, Belastungen auszugleichen, etwa mit Notbetreuungen.
Das Urteil stieß gestern auf viel Zustimmung, aber auch Enttäuschung. Heinz-Peter Meidinger, Präsident des Deutschen Lehrerverbands, begrüßte das Urteil. Es schaffe die nötige Rechtsklarheit. Dass die Ampel-Parteien generelle Schulschließungen nun ausgeschlossen hätten, bezeichnete er als „schweren politischen Fehler“. Niemand wolle erneut Distanzunterricht. „Aber bei einem eventuell notwendigen nochmaligen befristeten Lockdown Schulen völlig außen vor zu lassen, obwohl wir in dieser Altersgruppe mit die höchsten Inzidenzen haben, wäre ebenso falsch.“ Der Grundschulverband forderte mehr Anstrengungen, um erneute Schulschließungen zu vermeiden. Schule sei mehr als nur Lernen, sagte der Vorsitzende Edgar Bohn. Das gelte besonders für Grundschulen. Verlängerte Weihnachtsferien halten beide Verbände für wenig zielführend.
Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek sagte, Karlsruhe habe „Bayerns konsequenten Kurs im Kampf gegen die Corona-Pandemie“ bestätigt. Das sei ein wichtiges Signal für künftige Maßnahmen. Das Vorgehen müsse jetzt bundesweit „der Dramatik der Lage angepasst werden“. Die Beschlüsse seien auch ein wichtiges Signal für die anstehende Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht, erläuterte Holetschek. Dort geht es um die Ausgangsbeschränkungen in Bayern, die der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München für rechtswidrig erklärt hatte.
Die geschäftsführenden Bundesinnen- und Bundeswirtschaftsminister Horst Seehofer (CSU) und Peter Altmaier (CDU) sowie der Grünen-Gesundheitsexperte Janosch Dahmen begrüßten das Urteil. Es gebe Rechtssicherheit für neue Schutzmaßnahmen in der laufenden vierten Welle, sagte Dahmen.
Der Vize-Vorsitzende der FDP, Wolfgang Kubicki, kritisierte das Urteil als „enttäuschend“. Aber Karlsruhe sei Letztentscheider, das gelte es zu respektieren. Die FDP hatte sich stets gegen die starken Einschränkungen gewandt und ist auch aktuell skeptisch. Die kostenfreien Tests zu streichen und die Impfzentren zu schließen, sei ein Fehler gewesen, sagte Kubicki. AfD-Vorsitzende Alice Weidel sprach von einer „großen Enttäuschung“. Die unverhältnismäßigen Maßnahmen hätten „gewaltige wirtschaftliche und gesellschaftliche Kollateralschäden verursacht“.
Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger nannte das Urteil „nachvollziehbar“, weil es damals nicht genug Impfstoff gegeben habe. Zugleich warnte er vor schweren wirtschaftlichen Schäden durch einen neuen Lockdown. dpa/afp/epd