Wer Handys, Toaster oder Waschmaschinen im Supermarkt kauft, hat seit diesem Jahr mehr Rechte beim Entsorgen der alten Geräte. Supermärkte ab 800 Quadratmetern Verkaufsfläche aufwärts müssen Rücknahmestellen einrichten, wenn sie mehrmals im Jahr Elektronikgeräte anbieten. Dafür gilt aber bis zum 30.
Dieser Artikel (ID: 1585763) ist am 10.02.2022 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 3), Wasserburger Zeitung (Seite 3), Mangfall-Bote (Seite 3), Neumarkter Anzeiger (Seite 3), Chiemgau-Zeitung (Seite 3), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 3), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 3).