Wer Handys, Toaster oder Waschmaschinen im Supermarkt kauft, hat seit diesem Jahr mehr Rechte beim Entsorgen der alten Geräte. Supermärkte ab 800 Quadratmetern Verkaufsfläche aufwärts müssen Rücknahmestellen einrichten, wenn sie mehrmals im Jahr Elektronikgeräte anbieten. Dafür gilt aber bis zum 30. Juni eine Übergangsfrist. Großgeräte müssen Händler nur dann kostenlos annehmen, wenn ein Neugerät derselben Geräteart gekauft wird. Elektro-Kleingeräte wird man hingegen immer auf Wertstoffhöfen und im Handel los – im Laden auch dann, wenn man nicht zeitgleich ein neues Gerät kauft oder das alte nicht bei diesem Händler gekauft hat.