Putin droht bald die Staatspleite

von Redaktion

Wegen der Sanktionen kann Russland seine Schulden bei internationalen Investoren vermutlich nicht bedienen

New York – Auf den internationalen Finanzmärkten ist Russland durch die westlichen Sanktionen so gut wie abgemeldet. Doch was den Druck auf Präsident Wladimir Putin erhöhen soll, birgt für Investoren unangenehme Nebenwirkungen. Experten sehen Russlands Schuldendienst akut in Gefahr. Nach 1998 könnte es erneut zu einer Staatspleite kommen – auch wenn diesmal vieles anders ist. Russland droht trotz voller Staatskasse die Zahlungsunfähigkeit.

Marcel Fratzscher, Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), hält eine Staatsschuldenpleite Russlands in den kommenden Monaten für sehr wahrscheinlich. Es bestehe ein hohes Risiko, dass Russland seine Schulden bei internationalen Gläubigern nicht bediene. Ein Zahlungsausfall würde auch deutsche Investoren treffen. Zudem könne es Verwerfungen auf den Finanzmärkten geben.

Die russische Zentralbank versucht, die Auswirkungen der Sanktionen für den Finanzmarkt abzufedern. In der Nacht zu Mittwoch verhängte die Notenbank auch drastische Einschränkungen für den Devisenhandel. Er wurde bis zum 9. September ausgesetzt. Russische Banken dürfen den Bürgern keine ausländischen Devisen mehr verkaufen.

Dem Finanznachrichtendienst Bloomberg zufolge hat Russland 49 Milliarden Dollar an Staatsanleihen in US-Dollar und Euro offen. Am 16. März stehen Zinszahlungen über mehr als 100 Millionen Dollar an. Am 4. April läuft eine Anleihe über zwei Milliarden Dollar aus. „Wir sehen einen Zahlungsausfall als wahrscheinlichstes Szenario“, schrieb die US-Investmentbank Morgan Stanley.

Auch die großen Ratingagenturen machen Anlegern wenig Hoffnung. Fitch, Moody’s und S&P sehen Russlands Kreditwürdigkeit im Ramschbereich. Fitch warnte am Dienstag bereits vor einem unmittelbar drohenden Zahlungsausfall. S&P senkte die Bonitätsnote bis knapp über die Kategorie für Zahlungsunfähigkeit. Bei Moody’s fiel das Rating aufgrund „ernsthafter Bedenken hinsichtlich Russlands Bereitschaft und Fähigkeit, seine Schulden zu bezahlen“ auf noch tieferes Ramschniveau.

Das weckt Erinnerungen: Am 17. August 1998 stellte die russische Regierung wegen knapper Kassen die Bedienung der Binnenschulden ein und gab den Rubel zur Abwertung frei. Die Finanzmärkte taumelten, das Vertrauen in Russland war dahin. Der Rubel büßte in wenigen Wochen 75 Prozent ein. Russische Banken konnten ihre Verpflichtungen nicht mehr erfüllen. Internationale Finanzorganisationen stellten die Unterstützung ein.

Diesmal unterscheidet sich die Situation in wesentlichen Punkten. Damals hatte Russland hohe Staatsschulden und geringe Devisenreserven. Zudem war der Rubel an den Dollar gekoppelt, sodass die Zentralbank den Wechselkurs verteidigen musste. Im Zuge der Asienkrise und fallender Ölpreise entpuppte sich dies als hoffnungslos.

Heute ist Russlands Kasse auch dank hoher Öl- und Gaspreise prall gefüllt. Doch durch die Sanktionen wurde ein Großteil von Russlands Zentralbankreserven über rund 640 Milliarden Dollar eingefroren. Russland hat also keine Not an Geld, aber keinen Zugriff darauf. Selbst wenn Russland zahlen würde, wäre wegen der Sanktionen ungewiss, ob Gläubiger im Ausland an ihr Geld kommen. Auch Kreditausfallversicherungen greifen bei manchen Anleihen wohl nicht. Denn Russland könnte Schulden in Rubel begleichen, dürfte das Geld aber nicht ins Ausland transferieren.

Nach Experten-Angaben enthalten, anders als bei üblichen Staatsschuldverschreibungen, die meisten Anleihen für den Fall von Zahlungsausfällen keine Klausel zum Verzicht auf staatliche Immunität, was bedeutet, dass es im Grunde keinen Schutz für Gläubiger gibt.

Auch wenn die Anleihezahlungen ausblieben, würde dies nicht bedeuten, dass Russland von heute auf morgen in die Staatspleite gerät. Gewöhnlich greift eine 30-tägige Gnadenfrist Außerdem könnte es sich wegen der außergewöhnlichen Situation durch die Sanktionen zunächst nur um einen technischen oder teilweisen Zahlungsausfall handeln, also noch nicht um eine staatliche Insolvenz. HANNES BREUSTEDT

Artikel 3 von 5