Der Notfallplan Gas

von Redaktion

Der Notfallplan Gas hat drei Stufen.  Privathaushalte, Kliniken, Pflegeeinrichtungen, Feuerwehr und Polizei sind in der höchsten Stufe besonders geschützt. Der Staat soll ihre Versorgung vorrangig sicherstellen. Bei der jetzt ausgerufenen Frühwarnstufe sollen die Versorger Vorbereitungen treffen, Puffer prüfen, die Zusammenarbeit mit dem Ausland intensivieren. Die Bundesnetzagentur soll Kriterien entwickeln, welche Industrien und Sektoren bei einer Gasmangellage weiter versorgt werden. Es folgt die Alarmstufe, mit einer Störung der Gasversorgung, die der Markt aber noch bewältigen kann. Geht das nicht mehr, folgt die Notfallstufe. Der Staat muss einschreiten und insbesondere die Versorgung der „geschützten Kunden“ sicherstellen, also etwa die privaten Haushalte. Maßnahmen sind eine Anordnung zur Abschaltung von Industriekunden, eine Anordnung an Endverbraucher sowie Großverbraucher, den Verbrauch von Erdgas zu reduzieren oder eine Anordnung zur Nutzung von Strom, der nicht mit Gas erzeugt wird.  dpa

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