München – Um seine Umweltziele zu erreichen und den Ausstoß von klimaschädlichem Kohlendioxid (CO2) entsprechend zu verringern, hat die Bundesregierung vergangenes Jahr eine CO2-Steuer eingeführt, also eine Steuer auf die Freisetzung neuen Kohlendioxids. Das betrifft auch Mieter über die Heizkosten. Aktuell zahlen Mieter die Klimaabgabe noch ganz alleine. Das soll sich ändern. Ab dem 1. Januar 2023 wird die CO2-Abgabe zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt. Vermieter zahlen dann mit – wie viel, hängt von der Energiebilanz ihrer Immobilie ab (siehe Grafik). Noch sind nicht alle Fragen abschließend geklärt. Ein Überblick über das, was bekannt ist.
Was ist die CO2-Steuer?
Die CO2-Steuer trat mit der Einführung des sogenannten Brennstoffemissionshandelsgesetzes am 1. Januar 2021 in Kraft. Grundsätzlich bedeutet die Steuer: je mehr CO2 ein Bürger verbraucht, beispielsweise zum Heizen, desto höher ist der Betrag, den er am Ende zahlen muss.
Die Steuer wird pro Tonne freigesetztes Kohlendioxid erhoben. 2021 waren das 25 Euro pro Tonne, heuer sind es bereits 30 Euro pro Tonne. Der Preis wird jährlich angehoben und soll im Jahr 2025 55 Euro pro Tonne betragen. 2026 soll ein Preiskorridor von mindestens 55 und höchstens 65 Euro gelten.
Heizen wird dadurch, unabhängig von anderen kostentreibenden Faktoren wie den Rohstoffpreisen, ebenfalls stufenweise teurer. Da durch die Verwendung von Heizöl eine höhere Treibgasemission entsteht als durch Erdgas, schlägt die Steuer bei Öl auch entsprechend höher zu Buche als bei Gas.
Warum wurde eine CO2-Steuer eingeführt?
Kohlendioxid trägt als sogenanntes Treibhausgas maßgeblich zur Erderwärmung und damit zum Klimawandel bei. Die Bundesregierung hat vergangenen Sommer die eigenen Klimaschutzvorgaben verschärft und das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2045 im Klimaschutzgesetz verankert. Bereits bis 2030 sollen demnach die Emissionen um 65 Prozent gegenüber 1990 sinken.
Die CO2-Abgabe soll ein Anreiz für einen sparsameren Energieverbrauch sein. Während durch die Steuer fossile Heiz- und Kraftstoffe teurer werden, werden Technologien wie Wärmepumpen, Elektromobilität und die Nutzung erneuerbarer Energien attraktiver, so die Rechnung der Bundesregierung. Klimaneutrale Produkte und Geschäftsmodelle sollen sich in der Folge besser auf dem Weltmarkt durchsetzen.
Wie wirkt sich die steigende CO2-Abgabe bis zum Jahr 2025 auf die Heizkosten aus?
In diesem Jahr beläuft sich die CO2-Abgabe nach Berechnungen der Verbraucherzentrale Deutschland für ein energetisch saniertes Einfamilienhaus mit Gasheizung und 6500 Kilowattstunden (kWh) Jahresverbrauch auf 42 Euro pro Jahr. Bei einem schlecht gedämmten Einfamilienhaus mit entsprechend höherem Verbrauch (20 000 kWh) sind es bereits 130 Euro.
Bei einer Ölheizung liegt die CO2-Abgabe laut Verbraucherzentrale bei einem energetischen Haus (650 Liter pro Jahr) aktuell bei rund 62 Euro, bei einem weniger gut gedämmten Haus (2000 Liter Verbrauch) sogar bei 191 Euro pro Jahr.
Bis 2025, haben die Verbraucherschützer errechnet, steigt die CO2-Abgabe für ein Einfamilienhaus mit guter Energiebilanz und Gasheizung auf 77 Euro pro Jahr – ein weniger gut saniertes Haus liegt dann etwa bei 238 Euro. Richtig teuer wird es im Jahr 2025 bei Öl. Die CO2-Abgabe liegt bei energetischen Häusern dann bei 114 Euro, bei weniger oder schlecht sanierten Häusern sogar bei 350 Euro pro Jahr.
Wer bezahlt die CO2-Steuer?
Aktuell tragen Mieter die durch die Steuer verursachten Mehrkosten noch alleine. Die Ampel-Koalition will die Mieter allerdings perspektivisch entlasten. Im Koalitionsvertrag versprach sie eine faire Aufteilung des zusätzlich anfallenden CO2-Aufpreises zwischen Mietern und Vermietern. Ursprünglich schon zum 1. Juli dieses Jahres vorgesehen, kommt diese Aufteilung nun aber doch erst zum 1. Januar 2023.
Wie genau sollen die Mieter entlastet werden?
Mithilfe eines zehnstufigen Modells (siehe Grafik) soll ab 2023 ein Teil der Kosten auf die Vermieter umgelegt werden. Entscheidend ist hierbei die Energiebilanz der eigenen Immobilie bzw. des Mietobjekts. Das Stufenmodell wird es nur für Wohngebäude geben.
Wo finde ich die Energiebilanz für mein Gebäude?
Die Energiebilanz eines Gebäudes lässt sich auf der Heizkosten- bzw. Gasabrechnung ablesen. Aber erst mit Erhalt der Abrechnung Ende 2022 erfahren Mieter, mit welchen Kosten zu rechnen ist und in welche Energiebilanz-Stufe ihre Wohnung eingruppiert wird. Zusätzlich soll geprüft werden, ob in Zukunft anstelle der Heizkostenabrechnung der Energiekennwert des Energieausweises als Bemessungsgrundlage gelten soll.
Wie erhält man einen Energieausweis für seine Immobilie?
Aktuell verfügt noch nicht jede Immobilie über einen geeigneten Energieausweis. Erstellt werden die Ausweise auf Grundlage der Begutachtung eines Gebäudes durch einen Energieberater.
Wer stellt den Energieberater?
Sollte noch kein geeigneter Energieausweis vorliegen, muss der Vermieter diesen durch einen Energieberater erstellen lassen. Der Mieter muss sich darum nicht kümmern. Energieberater gibt es beispielsweise bei der Verbraucherzentrale Bayern. (Telefon: 089/55 27 94-0).
Seit Bekanntgabe des Gesetzes zur CO2-Steuer ab 2023 ist die Anfrage nach Energieberatern sprunghaft gestiegen. In manchen Einsatzgebieten habe sich die Nachfrage sogar verzehnfacht, sagte ein Sprecher der Verbraucherzentrale auf Anfrage. Diese enorm hohe Nachfrage hat bei der Verbraucherzentrale in Bayern zu einem vorübergehenden Annahmestopp von Anfragen geführt. Selbst die Abarbeitung der bereits eingegangenen Anfragen werde wohl noch Monate dauern, sagte ein Sprecher der Verbraucherzentrale.
Müssen Immobilien mit schlechter Energiebilanz saniert werden?
Nein, Vermieter und Eigentümer werden vom Gesetzgeber nicht zu einer Sanierung gezwungen. Die Aufteilung der CO2-Abgabe zwischen Mieter und Vermieter soll energetische Modernisierungen für Vermieter jedoch attraktiver machen.
Werden energetische Sanierungen gefördert?
Sowohl das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ( BAFA) als auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördern einzelne Sanierungsmaßnahmen. Seit Januar 2021 können beim BAFA Zuschüsse für Heizungsanlagen, Dämm-Maßnahmen und den Fensteraustausch beantragt werden. Die KfW fördert Maßnahmen zur energetischen Sanierung, zum altersgerechten Umbau und zum Einbruchschutz von Gebäuden. Gefördert werden zudem Brennstoffzellen, Photovoltaikanlagen und Ladestationen durch zinsgünstige Kredite oder Zuschüsse.
Wer trägt die Kosten einer energetischen Sanierung?
Investieren Vermieter in energetische Sanierungen, können dem Verein „Haus & Grund“ zufolge acht Prozent der Kosten auf die Jahresmiete umgelegt werden. Bei einem Mehrfamilienhaus mit 500 Quadratmeter Wohnfläche belaufen sich die Kosten einer solchen Modernisierung auf etwa 80 000 Euro. Bei einer Umlage von acht Prozent, in dem Fall 6400 Euro, ergäbe sich eine Mietsteigerung von 1,07 Euro pro Quadratmeter. Die Monatsmiete einer 80 Quadratmeter großen Wohnung würde sich um 85 Euro erhöhen. Besonders einkommensschwache Schichten können diese Mieterhöhung häufig kaum tragen – oft leben aber gerade diese Menschen in Gebäuden mit schlechter Energiebilanz.
Welche Fragen sind derzeit noch offen?
Ungeklärt ist laut Haus & Grund, wie mit Sanierungen bei denkmalgeschützen Gebäuden, beziehungsweise Immobilien, die dem Ensembleschutz unterliegen, umgegangen werden soll. Auch die Frage, wer die CO2-Abgabe bei Etagenheizungen oder der Nutzung von Fernwärme zahlen muss, sei offen.