Rudolf Stürzer ist Vorsitzender des Haus- und Grundbesitzervereins München. Er sagt: „Die derzeitige Einstufung der energetischen Qualität einer Wohnung nach der Heizkostenabrechnung, das heißt nach dem Verbrauch des Mieters, ist völlig ungeeignet. Damit bleibt der energetische Zustand des Gebäudes – gerade darum geht es ja – unberücksichtigt.“ Ein hoher Verbrauch müsse nämlich nicht zwingend die Folge eines schlechten energetischen Zustands sein, sondern könne auch auf dem Heizverhalten des Mieters beruhen.
„Grundlage der energetischen Einstufung der Wohnung muss daher ausschließlich der in einem Energiebedarfsausweis ausgewiesene Energiekennwert der Wohnung sein“, sagt Stürzer. Hinzu komme: Je mehr sich der Vermieter nach diesem Stufenmodell an der CO2-Abgabe des Mieters beteiligen müsse, desto weniger bestehe für den Mieter ein Anreiz zu einem sparsamen Umgang mit der Energie. mc