HINTERGRUND

Was Reisende jetzt wissen müssen

von Redaktion

Waldbrände, Dürreschäden, Hitzerekorde: Viele Urlaubsregionen in Südeuropa kämpfen aktuell mit den Auswirkungen des Klimawandels. Doch die Reiselust der Deutschen in Richtung Südeuropa ist ungebrochen, wie Torsten Schäfer vom Deutschen Reiseverband erklärt. „Die Waldbrände sind für die betroffenen Menschen zum Teil tragisch, aber auch kein neues Phänomen. Grundsätzlich lassen sich die Ausbrüche von Waldbränden nicht planen.“ Die Erfahrung zeige, dass eher das Landesinnere und weniger die touristischen Gebiete am Meer betroffen seien. Um sich als Urlauber für solche Unwägbarkeiten zu rüsten, rät Schäfer zur Pauschalreise. „Damit sind Reisende nicht nur rechtlich am besten abgesichert – im Ernstfall kümmert sich der Veranstalter auch um eine Unterbringung in einem anderen Hotel oder um die Heimreise.“ Für Individualreisende ist es schwieriger, denn sie müssen die Lage selbst im Blick behalten. „Grundsätzlich ist zu raten, dass man sich vor jeder Reise noch mal auf der Seite des Auswärtigen Amtes über die Situation vor Ort informiert. Das gilt für etwaige Covid-Beschränkungen genauso wie für Waldbrände. Dort erfährt man sehr genau, welche Regionen betroffen sind und welche Empfehlungen gelten.“

Pauschalreisen können bei sogenannten außergewöhnlichen Umständen (früher „höhere Gewalt“ genannt) kostenlos storniert werden, betont Reiserechtsanwalt Paul Degott. Der Veranstalter muss das Geld dann innerhalb von zwei Wochen zurückzahlen. „Allerdings ist es eine Abwägungssache, ob die außergewöhnlichen Umstände dramatisch genug für eine Stornierung sind. Ein schlechtes Gefühl oder eine allgemeine Befürchtung alleine reicht natürlich nicht aus. Es muss schon konkret sein“, sagt der Experte. Helfen kann bei dieser Beurteilung die Einschätzung des Auswärtigen Amtes. „Formelle Warnungen sind ein wichtiges Indiz, aber keine Voraussetzung für das Rücktrittsrecht“, heißt es dazu bei der Verbraucherzentrale. Rechtsanwalt Degott rät im Ernstfall dazu, alles zu dokumentieren, was eine Stornierung rechtfertigen könne. Nicht immer akzeptiere der Reiseveranstalter den Rücktrittsgrund, weiß Degott aus Erfahrung. „Dann hilft oft nur noch der Anwalt.“ Auch er sagt, mit einer Pauschalreise tue man sich im Ernstfall leichter, weil es einen Ansprechpartner nach deutschem Recht gibt.  dg

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