Schaut man sich genauer an, was in Deutschland mit einer DIN-Norm versehen ist, kann man sich schon fragen: Sind die eigentlich noch normal? Doch die kurios und kleinkariert wirkenden Standards haben oft einen praktischen Zweck oder erhöhen die Sicherheit eines Produktes.
Eine DIN-Norm für „Grillgeräte für feste Brennstoffe“? Geht’s noch? Ja, denn die Norm schreibt unter anderem eine Rostbreite von maximal zwei Zentimeter vor. Ohne sie würden Würste öfter in der Kohle statt auf dem Teller landen, weil sie zwischen den Stäben des Rostes durchfallen würden.
Genormte Kuscheltiere? Das klingt irgendwie lieblos. Trotzdem müssen die süßen Tiere ein hartes Prüfverfahren durchlaufen, bevor sie unsere Kinder im Schlaf beschützen dürfen. Das Fell genormter Teddys muss zum Beispiel feuerresistent sein. Außerdem dürfen Kinder ihnen die Augen nicht zu leicht ausreißen können. Und fällt doch ein Auge ab, muss es so groß sein, dass Kleinkinder es nicht verschlucken können.
Auch Handzahnbürsten müssen einen Test bestehen, bevor sie sich mit einer DIN-Norm schmücken dürfen. Dazu müssen sie zum Beispiel 75 000 Putzvorgänge überstehen. Ist das geschafft, winkt sogar der Zusatz ISO für den weltweiten Markt. Elektro-Zahnbürsten haben eine eigene Norm.
Am Strand haben Normen aber wirklich nichts zu suchen, oder? Naja, die DIN-Norm EN 15649 stellt jedenfalls sicher, dass Luftmatratzen, aufblasbare Wassertrampoline oder Banana-Boote nicht nach kürzester Zeit platt sind. Schließlich will niemand, dass den Schwimmhilfen mitten auf dem Meer die Luft ausgeht und man in Seenot gerät.
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