300 Euro für Rentner, 200 für Studenten

von Redaktion

Strompreise, Midi-Jobs, 9-Euro-Ticket: Die Maßnahmen des dritten Entlastungspakets im Überblick

Berlin – Wochenlang hat die Ampelkoalition um ein drittes Entlastungspaket gerungen, nun liegt es vor. Die Ergebnisse im Überblick.

Einmalzahlungen für Rentner und Studenten

Die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro, die alle einkommensteuerpflichtigen Bürger je nach Steuerkategorie im September erhalten, soll auch an Rentner gezahlt werden. Studenten sowie Fachschüler erhalten eine 200-Euro-Einmalzahlung.

Entlastung für kleinere Einkommen

Geringverdiener sollen durch eine Entlastung bei den Sozialversicherungsbeiträgen unterstützt werden. Die entsprechende Einkommensgrenze soll bei sogenannten Midi-Jobs zum kommenden Jahr auf 2000 Euro angehoben werden. Sie liegt derzeit bei 1300, ab Oktober bei 1600.

Entlastung für alle Einkommen

Die sogenannte Doppelbesteuerung bei der Rente soll nach dem Willen der Koalition bereits 2023 und damit zwei Jahre früher abgeschafft werden. Rentenbeiträge sollen damit vom kommenden Jahr an voll absetzbar sein. Zudem wird die Homeoffice-Pauschale entfristet, mit der jährlich bis zu 600 Euro von der Steuer abgesetzt werden können. Der Arbeitnehmerpauschbetrag wird um 200 auf 1200 Euro angehoben.

Kindergelderhöhung

Das Kindergeld steigt zum kommenden Jahr für das erste und zweite Kind um 18 Euro pro Monat. Zudem soll der Höchstbetrag des Kinderzuschlags um 21 Euro auf 250 Euro angehoben werden.

Eingriff in den Strommarkt

Die Koalition will die durch die nicht bei jedem Unternehmen gerechtfertigte Verbindung von Gas- und Strompreis entstehenden hohen Preise für Strom begrenzen beziehungsweise hohe Gewinne abschöpfen. Gelingen soll dies mit einer Preisobergrenze für Strom von Erzeugern, die nicht auf Gas angewiesen sind. Zunächst sieht Berlin aber die EU am Zug.

Bleibt es bei hohen sogenannten Zufallsgewinnen, sollen diese abgeschöpft werden. Die Einnahmen sollen dafür sorgen, dass Privathaushalte einen „Basisverbrauch“ an Strom zu einem vergünstigten Preis bekommen.

Entlastung beim CO2-Preis

Um den Strompreis möglichst niedrig zu halten, wird die zum 1. Januar 2023 anstehende Erhöhung des CO2-Preises, der die Klimakosten von Energienutzung widerspiegeln soll und im nächsten Schritt bei fünf Euro pro Tonne liegt, um ein Jahr verschoben. Damit verschieben sich auch die für 2024 und 2025 vorgesehenen weiteren Erhöhungen um ein Jahr.

Abbau der kalten Progression

Um eine Steuererhöhung aufgrund der Inflation zu verhindern („kalte Progression“), werden die Tarifeckwerte im Einkommenssteuertarif angepasst. Davon profitieren ab 1. Januar 2023 rund 48 Millionen Bürger mit in der Spitze bis zu 1200 Euro Jahr. Wer Reichensteuer zahlt, geht leer aus. Wenn im Herbst die Berichte zu Progression und Existenzminimum vorliegen, werden die Werte angepasst.

Wohngeld

Wohngeld-Empfänger sollen für die anstehende Heizperiode einen einmaligen Zuschuss erhalten. Ein-Personen-Haushalte bekommen 415 Euro, Zwei-Personen-Haushalte 540 Euro. Für jede weitere Person sollen 100 Euro gezahlt werden. Ab 1. Januar 2023 sollen eine sogenannte Klimakomponente und Heizkostenpauschale im Zuge einer Wohngeld-Reform dauerhaft Bestandteil der Leistung sein. Zudem soll der Berechtigtenkreis ausgeweitet werden.

Bürgergeld

Beim geplanten Bürgergeld, das im kommenden Jahr Hartz IV ablösen soll, soll die Inflation bei der Berechnung der Grundsicherung künftig stärker berücksichtigt werden. Auch bei der Höhe der Leistung gab es in der Koalition eine Annäherung. Das Bürgergeld soll zum Start rund 500 Euro pro Monat betragen. Für einen alleinstehenden derzeitigen Hartz-IV-Empfänger wären dies etwa 50 Euro mehr monatlich.

Nachfolge für das 9-Euro-Ticket

Nach dem Vorbild des 9-Euro-Tickets, das als Sonderaktion von Juni bis August günstiges Fahren mit Bus und Bahn möglich machte, soll es künftig dauerhaft ein Ticket geben, mit dem bundesweit der ÖPNV genutzt werden kann. Die Koalition legt in ihrem Ergebnispapier aber weder Startzeitpunkt noch Preis fest. Sie nennt einen Preiskorridor von 49 bis 69 Euro und spricht von einer „zeitnahen“ Einführung.

Steuerfreie Zusatzzahlungen

Wenn Unternehmen ihre Beschäftigten mit zusätzlichen Zahlungen unterstützen, um reale Einkommensverluste aufgrund der gestiegenen Preise auszugleichen, sind diese bis zur Höhe von 3000 Euro von Steuer und Sozialabgaben befreit.

Schutz für Mieter

Kann jemand die hohen Preise für Gas und Strom nicht zahlen, sollen Sperren dennoch vermieden werden. Dem Papier zufolge soll das Energierecht angepasst werden, um vor dem Abschalten von Energie zu schützen.

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