Alle Fragen, alle Antworten – so nutzen Sie den telefonischen Terminservice der Kassenärzte

von Redaktion

Über die Terminservicestelle der KVB sollen Kassenpatienten in maximal fünf Wochen einen Facharzttermin bekommen. Wir beantworten die wichtigsten Fragen zu diesem Angebot.

. Welche Telefonnummer hat die Terminservicestelle (TSS)?

Die TSS ist ohne Vorwahl unter der Rufnummer 116 117 rund um die Uhr erreichbar – auch am Wochenende. Die Nummer gehört dem Ärztlichen Bereitschaftsdienst. In diesen ist die TSS eingebettet.

. Kann man auch nachts anrufen?

Ja. Laut KVB notiert sich „zu jeder Zeit“ ein Mitarbeiter alle nötigen Informationen. Allerdings ist es der Servicestelle lieber, wenn sich Interessenten tagsüber und unter der Woche melden.

. Was kostet der Anruf?

Keine Gebühren – egal ob vom Festnetz oder vom Handy.

. Wie lange kann es dauern, bis ich den Termin erfahre?

Maximal fünf Werktage.

. Kann man auch online um einen Termin bitten?

Ja. Über die Website www.kvb.de kann man sich zur TSS durchklicken. Auf der Startseite befindet sich links der Reiter „Patienten-Terminservice“.

. Wer kann den Service nutzen?

Alle gesetzlich Versicherten, die eine Überweisung zum Facharzt bekommen haben. Ausnahme: Für Termine beim Augen-, Frauen- sowie Haus-, Kinder- und Jugendarzt braucht der Anrufer keine Überweisung.

. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Der Überweisungsschein muss mit einem zwölfstelligen Vermittlungscode versehen sein. Das ist praktisch ein Dringlichkeitsvermerk, der von der Service-Hotline abgefragt wird. Tipp: Kontrollieren Sie Ihren Überweisungsschein direkt nach der Aushändigung in der (Hausarzt-)Praxis auf diesen Code, denn der wird beim Ausstellen mitunter vergessen. Ohne den Code kann die Service-Hotline in der Regel nicht helfen. Dagegen muss man die Versichertenkarte nicht bereithalten.

. Kann man sich einen Wunscharzt aussuchen?

Nein. Es kann auch vorkommen, dass der Termin mit einer weiteren Anreise verbunden ist.

. Wie weit kann die vermittelte Arztpraxis entfernt sein?

Als Faustregel gilt: höchstens 30 Minuten Fahrzeit oder 30 Kilometer vom Wohnort. Die Ausnahme: Bei spezialisierten Fachärzten beträgt die zumutbare Entfernung 60 Minuten Fahrzeit oder 60 Kilometer. Zu dieser „Arztgruppe der gesonderten fachärztlichen Versorgung“ zählen laut KVB unter anderem Humangenetiker, Neurochirurgen, Nuklearmediziner, Strahlentherapeuten, Fachärzte für Physikalische und Rehabilitative Medizin oder Transfusionsmediziner.

. Werden bei der Terminvergabe auch Alter, Gesundheitszustand oder eine Behinderung berücksichtigt?

Ja. Die Servicestelle bemüht sich beispielsweise darum, nötigenfalls barrierefreie Praxen zu vermitteln. Sie berücksichtigt auch den Wohnort des Patienten und die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr.

. Kann man sich auch einen Termin für eine Vorsorgeuntersuchung vermitteln lassen – etwa für eine Mammografie oder eine Darmspiegelung?

Ja, allerdings gilt dann nicht das Versprechen eines Termins in maximal fünf Wochen. „Vorsorgeuntersuchungen fallen nicht unter die gesetzlichen Dringlichkeitsfristen“, erläutert die KVB. Eine Terminvermittlung sei jedoch in einer „angemessenen Zeitspanne“ möglich. Wie lange diese ist, lässt die KVB auf Anfrage unserer Zeitung offen. Sie weist allerdings darauf hin, dass neben Vorsorgeuntersuchungen auch sogenannte Bagatellerkrankungen von der Fünf-Wochen-Termingarantie ausgenommen sind.

. Was versteht man unter Bagatellerkrankungen?

Das sind Krankheiten, die nicht zwingend schnell behandelt werden müssen. Genauer gesagt: Wenn während einer mehr als vierwöchigen Wartezeit keine Gefahr besteht, dass sich der Gesundheitszustand wegen der Erkrankung verschlechtert oder der Behandlungserfolg beeinträchtigt wird. Konkrete Beispiele nannte die KVB auf Anfrage nicht.

. Was passiert, wenn die Stelle keinen Termin innerhalb der Fünf-Wochen-Frist organisieren kann?

Dann kann die Vermittlungsstelle alternativ einen ambulanten Untersuchungs- bzw. Behandlungstermin in einem Krankenhaus anbieten.

. Wenn man einen vermittelten Termin absagt – kann man sich dann einen neuen geben lassen?

Dazu ist die Servicestelle nicht verpflichtet. Sie macht nur dann eine Ausnahme, wenn der gerade vermittelte Termin noch am selben Tag abgesagt wird. Darüber muss man dann allerdings auch die Servicestelle sofort informieren.  bez

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