Mord oder tödlicher Unfall? Der Fall Lieselotte Kortüm

von Redaktion

Manfred Genditzki wurde im Mai 2010 vom Landgericht München II zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt, weil er im Oktober 2008 die Seniorin Lieselotte Kortüm (87) in der Badewanne ihrer Wohnung in Rottach-Egern (Kreis Miesbach) ertränkt haben soll. Genditzki, der als Hausmeister in der Anlage arbeitete, habe Geld der alten Dame unterschlagen und das mit der Tat vertuschen wollen, lautete das Motiv zunächst. Noch während des Prozesses stellte sich aber heraus, dass gar kein Geld aus dem Vermögen der Toten fehlte. Die Anklage ging dann von einem Streit aus. Genditzki habe die Frau geschlagen und dann ertränkt, um die Kopfverletzungen zu vertuschen. Genditzki beteuerte stets seine Unschuld, die Verteidigung geht von einem tödlichen Sturz durch einen Schwächeanfall der Seniorin aus. Nach langem Kampf wird der Fall nun tatsächlich neu aufgerollt. Aufgrund neuer Sachverständigengutachten ordnete das Landgericht München I am 12. August die sofortige Freilassung und eine Wiederaufnahme des Verfahrens an. So konnte ein Experte erstmals die Wassertemperatur beim Auffinden der Leiche ungefähr errechnen. Der Todeszeitpunkt, so das Landgericht, liege demnach erheblich außerhalb des damals vom Gericht angenommenen Zeitfensters. Außerdem liege inzwischen eine neue computergestützte biomechanische Simulation vor, wonach auch ein tödlicher Sturz der Seniorin infrage komme. Ein Zeitpunkt für die neue Hauptverhandlung steht noch nicht fest.

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