Studierendenvertretung begrüßt Waffenverbot
Nach dem Vorfall vom 8. November soll jetzt wieder Ruhe einkehren an Münchens Universitäten – Landratsamt prüft Waffenschein
München – „Unzulässige Betätigungen“ ist der Titel von Paragraf 6 der Hausordnung an der Ludwig-Maximilians-Universität. Liest man die Passage, stellt man fest, dass nicht allzu viel verboten ist an der Elite-Schmiede am Geschwister-Scholl-Platz. Parteipolitische Betätigung etwa ist untersagt, sowie