REISERECHT

Lufthansa-Panne: Diese Ansprüche haben Passagiere

von Redaktion

München – Passagieren, deren Flug in Folge der IT-Panne bei der Lufthansa ausgefallen oder stark verspätet ist, könnte nach Einschätzung eines Reiserechtlers eine Entschädigung zustehen. „Wenn ein System von der Lufthansa ausfällt, ist das ein hausgemachtes Problem. Das führt dazu, dass Fluggäste Ansprüche auf Ausgleichszahlungen haben“, sagt der auf Reiserecht spezialisierte Anwalt Paul Degott aus Hannover.

Der Hintergrund: Die EU-Fluggastrechte-Verordnung sieht bei Verspätungen ab drei Stunden sowie kurzfristigen Flugabsagen unter gewissen Voraussetzungen Ausgleichszahlungen in Höhe von 250 bis 600 Euro pro Passagier vor – für die Höhe ist unter anderem die Länge der Flugstrecke maßgeblich.

Ob die Passagiere Anspruch darauf haben, hängt in der Praxis oft davon ab, ob die Airline für die Probleme verantwortlich zu machen ist oder sie sich auf außergewöhnliche Umstände berufen kann, zum Beispiel extremes Wetter. Dieses Schlupfloch sieht Reiserechtler Degott im Fall des Lufthansa-IT-Ausfalls, der durch bei Bauarbeiten an einer Bahnstrecke durchtrennte Glasfaserleitungen ausgelöst wurde, nicht. So lautet auch die Einschätzung des Fluggastrechte-Portals Airhelp: „Da der technische Fehler im Verantwortungsbereich der Airline liegt, haben Passagiere Anspruch auf Entschädigungszahlungen“, teilte Airhelp gestern mit.

Unabhängig von möglichen Entschädigungen können Passagiere bei Flugverspätungen ab drei Stunden und Flugausfällen auf eine Ersatzbeförderung pochen – bei Flügen innerhalb Deutschlands werden hier seitens der Airlines oft Zugtickets angeboten. Umbuchungen auf einen anderen Flug müssen laut Airhelp von der Airline selbst umgesetzt werden. Wichtig: Fluggäste sollten alle Belege für Zugtickets oder andere Beförderungsmittel aufbewahren, damit sie die Kosten der Lufthansa in Rechnung stellen können. Die Lufthansa hatte die Passagiere bei Flügen innerhalb Deutschlands darum gebeten, ein Bahnticket zu buchen und dann über die Website der Airline (lh.com) die Erstattung zu beantragen.

Generell gilt außerdem: Die Fluggesellschaft muss ab einer gewissen Wartezeit die Passagiere am Flughafen mit Essen und Trinken versorgen und gegebenenfalls auf Airline-Kosten in einem Hotel unterbringen.

Gut zu wissen: Ab einer Verspätung von fünf Stunden hat man auch die Option, das Geld fürs Ticket zurückzuverlangen. Dann muss man sich allerdings selbst darum kümmern, wie man ans Ziel kommt. Die Airline ist dann raus.  dpa

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