PARAGRAF 218

Abtreibung: Verbot ist seit der Einführung heftig umstritten

von Redaktion

München – Das in Paragraf 218 Strafgesetzbuch (StGB) normierte Abtreibungsverbot war seit seiner Aufnahme in das Strafgesetzbuch des Deutschen Reiches von 1871 Gegenstand oft erbitterter gesellschaftlicher und politischer Debatten. Die fortbestehende Brisanz der Abtreibungsproblematik erklärt sich daraus, dass es bei den Auseinandersetzungen um die Liberalisierung des Abtreibungsrechts auch immer um die alte Frage geht, ob den Rechten des (ungeborenen) Kindes oder den Rechten der Frau der Vorzug einzuräumen sei. Ein Abriss der Geschichte des Paragrafen 218:

Im Jahr 1871 stellte der § 218 Abtreibungen grundsätzlich unter Strafe. Angedroht wurden bis zu fünf Jahre Zuchthaus, mindestens sechs Monate Gefängnis. Eine Ausnahme ließ die Justiz seit 1927 aus medizinischen Gründen zu. Verschärfungen der Strafandrohung während der Zeit der Nationalsozialisten hoben die Besatzungsmächte wieder auf. Nach Ende der Nazizeit wurde der Abtreibungsparagraf 1949 ins Strafgesetzbuch der Bundesrepublik übernommen.

Mit der sozialliberalen Koalition 1972 wurde der Abtreibungsparagraf reformiert. Es kam zu heftigen Auseinandersetzungen in der Öffentlichkeit. Die Unionsparteien favorisierten eine Indikationsregelung, die Koalitionsparteien SPD und FDP eine Fristenlösung, nach der ein Abbruch grundsätzlich bis zur zwölften Schwangerschaftswoche straffrei bleiben sollte. Am 26. April 1974 wurde mit knapper Mehrheit das Fristenmodell im Bundestag verabschiedet, das dann vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wurde.

1976 stellte eine Reform die Abtreibung wieder unter Strafe – von der aber bei vier Indikationen abgesehen werden sollte (medizinische, eugenische, kriminologische und soziale Indikation). Nach der Wiedervereinigung gab es 1990 erneut eine heftige Debatte über das Abtreibungsthema – denn in der damaligen DDR gab es seit 1972 eine Fristenlösung. Es musste eine gesamtdeutsche Lösung gefunden werden.

Wie in den 1970er-Jahren kochte eine heftige Debatte hoch, Frauen setzten sich wie damals mit der Kampagne „Mein Bauch gehört mir“ für eine Entkriminalisierung von Abtreibungen ein. Die erste Reform wurde erneut vom Bundesverfassungsgericht verworfen mit dem Hinweis, dass der Staat verpflichtet sei, das ungeborene Leben zu schützen.

Seit 1995 gilt die modifizierte Beratungslösung.

CLAUDIA MÖLLERS

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