Bayern droht im Falle einer Streichung des Paragrafen 218 aus dem Strafgesetzbuch mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht. Auf Nachfrage erklärte Bayerns Familienministerin Ulrike Scharf (CSU, Foto: dpa) unserer Zeitung: „Ich bin entsetzt, dass Bundesfamilienministerin Lisa Paus ein Thema in die Hand nimmt, für das es überhaupt keine Notwendigkeit gibt.“ Seit fast 30 Jahren gebe es mit der Beratungslösung einen hart errungenen Kompromiss in dieser schwierigen Frage: „Da bricht sie jetzt etwas auf, was den gesellschaftlichen Frieden gefährdet.“ In einer Debatte, in der es um die Beendigung von Leben gehe, dürfe nicht die Selbstbestimmung der Frau in der Gewichtung dieser beiden Rechtsgüter dominieren. Der Schutz des ungeborenen Lebens werde hier überhaupt nicht mehr angesprochen: „Das ist unverantwortlich.“ Der Schutz des ungeborenen Lebens sei in Verfassung und Gesetzen verankert. „Für uns hat er einen ganz hohen Stellenwert.“ Schwangerschaftsabbruch sei eine Straftat – aber mit dem Beratungsangebot bleibe er straffrei. Man müsse froh sein, dass man diesen Kompromiss gefunden habe. Sie wünsche sich, alles so zu belassen, wie es ist. Sollte es zur Streichung des Paragrafen 218 kommen, „setze ich mich mit ganzer Kraft dafür ein, dass das Bundesverfassungsgericht das neue Gesetz überprüft“. Scharf hält die Pläne der Bundesfamilienministerin für unverantwortlich. Infos für schwangere Frauen in Not gibt es unter schwangerinbayern.de cm