HINTERGRUND

Glocken schweigen bis Ostern Karfreitag erinnert an das Sterben Christi

von Redaktion

Am Gründonnerstag erinnert die Kirche an das letzte Abendmahl Jesu mit seinen Jüngern. Der Volksbrauch will, dass „grüne Speisen“ wie Spinat oder Brunnenkresse auf dem Tisch stehen. Allerdings verdankt der Tag seinen Namen offenbar nicht der Farbe, sondern dem althochdeutschen Wort „grunen“ oder „greinen“ für „weinen“: Gründonnerstag als Tag der „Greinenden“, der Weinenden, der Büßer. Beim letzten Abendmahl teilte Jesus mit seinen Jüngern Brot und Wein und begründete damit die Feier der Eucharistie. In jeder katholischen Messe erinnert die Wandlung daran. In manchen Gottesdiensten erinnert das Ritual der Fußwaschung an die Demutsgeste Jesu, der seinen Jüngern vor dem Abendmahl die Füße wusch. Trauer über sein Leiden wird auch dadurch symbolisiert, dass ab Gründonnerstag Orgeln und Glocken bis zur Osternacht verstummen.  kna

An Karfreitag erinnern die Christen an das Leiden und Sterben Jesu am Kreuz. Theologisch ist der Feiertag untrennbar mit Ostern als Fest der Auferstehung verbunden. Das Wort „Kar“ kommt aus dem Althochdeutschen und bedeutet „Kummer“. Neben Aschermittwoch ist dies der einzige Tag, der in der katholischen Kirche als strenger Buß- und Fasttag gilt.

Am Nachmittag, zur Stunde der Kreuzigung, findet ein in dieser Art im Jahreskreis einmaliger Wortgottesdienst mit Kommunionausteilung statt, in dessen Mittelpunkt die Leidensgeschichte Jesu steht. Viele Gemeinden erinnern am Karfreitag auch mit einem Kreuzweg an das Leiden Jesu. Es handelt sich um einen Wallfahrtsweg in der Kirche oder in der Natur, bei dem die Beter den einzelnen Stationen des Weges Jesu von der Verurteilung bis zum Kreuzestod folgen. In nahezu jeder katholischen Kirche gibt es 14 bildliche Darstellungen, die den Leidensweg zeigen. Weil der Karfreitag zu den „stillen Feiertagen“ gehört, gilt in den meisten Bundesländern, auch in Bayern, ein Tanzverbot, was aber immer häufiger infrage gestellt wird. In der Regel sind auch Sportveranstaltungen und die öffentliche Aufführung bestimmter Filme untersagt.  kna

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