28. Oktober 2008: Manfred Genditzki, Hausmeister in einer Wohnanlage in Rottach-Egern, fährt die 87-jährige Rentnerin Lieselotte Kortüm von einem Klinikaufenthalt nach Hause. Um 18.30 Uhr betritt eine Pflegekraft Kortüms Wohnung – und findet die Seniorin voll bekleidet und tot in der Badewanne.
Bei der Obduktion der Leiche werden Hämatome am Hinterkopf entdeckt. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, Genditzki habe die alte Dame getötet, um zu vertuschen, dass er Bargeld aus ihrer Wohnung unterschlagen habe.
Februar 2009: Genditzki kommt in U-Haft.
12. Mai 2010: Die Schwurgerichtskammer am Landgericht München II verurteilt Genditzki wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Im Prozess hatte sich zwar herausgestellt, dass aus dem Vermögen der Rentnerin kein Geld fehlte. Das Gericht ging aber von einem Streit zwischen Genditzki und Kortüm mit tödlichem Ende aus.
12. Januar 2011: Der Bundesgerichtshof hebt das Urteil auf und verweist den Fall wegen eines Verfahrensfehlers an eine andere Kammer des Landgerichts zurück.
17. Januar 2012: Auch bei der neuen Hauptverhandlung wird Genditzki wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Die Verteidigung hingegen geht davon aus, dass die alte Dame bei einem Haushaltsunfall starb.
26. Juli 2018: Bei einer Pressekonferenz im Bayerischen Landtag auf Einladung des SPD-Abgeordneten Franz Schindler wird eine neue Computersimulation der Uni Stuttgart präsentiert, die nahelegt, dass Kortüms Verletzungen sehr wohl von einem Sturz herrühren könnten.
11. Juni 2019: Genditzkis Verteidigerin Regina Rick reicht einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens ein, der sich unter anderem auf die Computersimulation stützt.
1. Dezember 2020: Das Landgericht München I verwirft den Antrag mangels neuer Beweise als unzulässig.
23. September 2021: Auf Beschwerde der Verteidigung hebt das OLG München den Beschluss des Landgerichts auf. Ein neu vorgelegtes Sachverständigengutachten sei als zulässiges Beweismittel anzusehen.
12. August 2022: Das Landgericht München I ordnet die Wiederaufnahme des Verfahrens an und entlässt Genditzki aus der Haft. dg