München – Um ein rechtskräftig gewordenes Urteil noch anzugreifen, ist ein Wiederaufnahmeverfahren häufig das letzte Mittel. Allerdings hat das nur selten Erfolg: In Deutschland liegt die Quote von erfolgreich eingeleiteten Wiederaufnahmeverfahren bei nur etwa drei Prozent. Hier drei bekannte Fälle, in denen Verurteilte doch noch freigesprochen wurden – zumindest vorübergehend.
Das falsche Geständnis: Der Fall Kaufmann
„Der weiße Neger vom Hasenbergl“ – so nannte sich Günther Kaufmann selbst im Titel seiner Autobiografie. Sein donnerndes Lachen war das Markenzeichen des Münchner Schauspielers, der als Liebling von Regie-Legende Rainer Werner Fassbinder galt. Doch auch sein eigenes Leben war filmreif. Im Februar 2001 gestand er, seinen Steuerberater Hartmut Hagen ermordet zu haben. Es war ein falsches Geständnis, um seine krebskranke Ehefrau aus den Ermittlungen rauszuhalten. „Nicht eine Sekunde hätte ich sie geschützt, wenn ich geahnt hätte, dass meine Frau mit dem Mord etwas zu tun gehabt hat. Ich bin doch kein Trottel“, erzählte Kaufmann später. Erst nach ihrem Tod kam heraus, dass sie die drei Täter zu dem tödlichen Überfall angestiftet hatte. Knapp drei Jahre saß Kaufmann da schon in Haft. Er wurde im Januar 2005 in einem Wiederaufnahmeverfahren am Landgericht Augsburg freigesprochen. Nach seiner Haft saß Kaufmann allerdings auf einem Schuldenberg, sogar ins RTL-Dschungelcamp zog er ein, um über die Runden zu kommen. Nach einer Rückkehr auf die Leinwand mit kleineren Rollen starb Kaufmann im Jahr 2012 im Alter von 64 Jahren.
In der Psychiatrie: Der Fall Mollath
Alles begann mit einem Rosenkrieg. Im Zuge der Trennung von seiner Frau schrieb ein gewisser Gustl Ferdinand Mollath Ende 2002 an die Hypovereinsbank, dass er Beweise gesammelt habe für unsaubere Millionengeschäfte von Mitarbeitern der Bank, die auch Arbeitgeberin seiner Frau war. Intern stellte die Bank in einem Revisionsbericht fest, dass an den Behauptungen tatsächlich etwas dran ist. Doch der Bericht verschwand im Giftschrank. Stattdessen landete Mollath in der Psychiatrie. Seine Frau hatte ihn unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung angezeigt. Ein Gutachter attestierte Mollath ein paranoides Gedankensystem, das Landgericht Nürnberg-Fürth ordnete 2006 die Unterbringung in einem psychiatrischem Krankenhaus an. 2012 wurde der Revisionsbericht der Bank öffentlich und die Debatte über den Fall Mollath kochte neu hoch. Nach einem erfolgreichen Wiederaufnahmeverfahrenkam Mollath 2014 frei – nach 2747 Tagen. Er prozessierte gegen den Freistaat um eine Entschädigung. In einem Vergleich einigte man sich auf eine Zahlung von 600 000 Euro zusätzlich zu den 70 000 Euro, die Mollath schon zuvor erhalten hatte.
Die toten Schwestern: Der Fall Weimar
Sie oder er? Es war diese Frage, die jahrelang ein emotionales Justizdrama begleitete. Am 4. August 1986 wurden die beiden Schwestern Melanie und Karola Weimar, sieben und fünf Jahre alt, als vermisst gemeldet. Drei Tage später fand man ihre Leichen nahe ihres Elternhauses im hessischen Philippsthal. Die beiden wurden erwürgt oder erstickt. Die Mutter der Mädchen, Monika Weimar, verstrickte sich in ihrer Aussage in Widersprüche, wurde verhaftet und belastete schließlich ihren Ehemann Reinhard. Die Ermittler überzeugte sie damit jedoch nicht. Im Januar 1988 wurde Monika Böttcher, die nach ihrer Scheidung wieder ihren Geburtsnamen annahm, in einem Indizienprozess wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Motiv: Die Kinder sollen einer Liebesbeziehung mit einem US-Soldaten im Wege gewesen sein.
Mithilfe eines neuen Gutachtens erreichte Weimar eine Wiederaufnahme des Verfahrens. Im April 1997 wurde sie aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Doch die Staatsanwaltschaft legte Revision ein. Im September 1999 kam es zum dritten Prozess, diesmal vor dem Frankfurter Landgericht. Böttcher wurde erneut schuldig gesprochen und saß die restlichen sechs Jahre ihrer Strafe ab, bis sie 2006 entlassen wurde. dg