Kritik an Lauterbachs Plänen

von Redaktion

Bayerns Kassenärzte-Chef: „Was auf dem Tisch liegt, ist viel zu kompliziert“ – Datenschutzbeauftragter prüft

München/Berlin – Karl Lauterbach ist nicht der erste Gesundheitsminister, der sich an der Digitalisierung abarbeitet. Schon seine Amtsvorgänger Ulla Schmidt (SPD), Philipp Rösler (FDP), Daniel Bahr (FDP), Hermann Gröhe (CDU) und Jens Spahn (CDU) haben sich in den vergangenen 20 Jahren daran versucht – mit überschaubarem Erfolg. Immerhin: Seit 2021 gibt es eine elektronische Patientenakte (ePA), auch wenn sie kaum jemand nutzt.

Den Durchbruch will Lauterbach nun schaffen, indem er eine sogenannte Opt-out-Regelung einführt. Bis Ende 2024 sollen für alle gesetzlich Versicherten E-Akten eingerichtet werden – es sei denn, jemand lehnt das ausdrücklich ab. Um auf seine Akte zugreifen zu können, soll jeder Versicherte eine persönliche Gesundheits-ID erhalten. Auch wer dann selbst nicht per App auf die Daten zugreifen will, kann das trotzdem seinem Arzt ermöglichen. Noch nicht ganz klar ist allerdings, wie all die Daten den Weg in die Akte finden sollen.

Eine Frage, die auch die Ärzte umtreibt. Denn natürlich läge es auf der Hand, dass sie sich darum kümmern. Und Lauterbach hat bereits angekündigt, die Mediziner dafür zu honorieren, dass sie zum Start der neuen Patientenakte wichtige bisherige Befunde digitalisieren. In den Praxen herrscht angesichts der geplanten Neuerungen dennoch nicht selten eine gewisse Skepsis. „Es ist notwendig, dass durch die ePA kein zusätzlicher Aufwand für die Praxen generiert wird, die sowieso schon genug an bürokratischen Aufgaben zu bewältigen haben“, sagt Christian Pfeiffer unserer Zeitung. „Die Ärzteschaft verschließt sich keinesfalls gegenüber der Digitalisierung des Gesundheitswesens“, betont der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB). „Aber das, was in Sachen elektronische Patientenakte bislang auf dem Tisch liegt, ist viel zu kompliziert in der Handhabung sowohl für die Praxen als auch die Patientinnen und Patienten.“

Wichtig sei zudem, „dass der Datenschutz der sensiblen Gesundheitsinformationen unserer Patienten umfassend gewährleistet bleibt“, betont Pfeiffer. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber will genau das prüfen. Unter anderem die Frage, wie man zum Beispiel Informationen „verschatten“ könne, die jemand nicht sehen soll, hat er auf dem Schirm. Als Privatperson wolle er zwar selbst eine E-Akte mit der Standardeinstellung haben, dass alle Ärzte alles sehen dürften, weil er eine optimale Versorgung haben möchte, sagt Kelber. „Aber es geht darum, dass man nicht aus scheinbaren Komfortgründen auf grundlegende Datenschutz- und IT-Sicherheitsmaßnahmen verzichten darf.“

Für Pfeiffer ist in diesem Zusammenhang auch wichtig, „dass kein Zugriff durch Dritte für Auswertung oder Forschungszwecke erfolgen darf, wenn der Patient dem nicht explizit zustimmt“. Gleichzeitig müsse durch entsprechende gesetzliche Regelungen sichergestellt sein, „dass die Ärztinnen und Ärzte auch wirklich einen umfassenden Überblick über die Krankheitsgeschichte ihrer Patienten erhalten können“. Sonst, so sagt der Mediziner, „ist und bleibt die ePA ein Muster ohne Wert“. SEBASTIAN HORSCH

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