München – Es ist der Kompromiss der Ampel-Regierung: Das neue Gebäudeenergiegesetz soll an das geplante Gesetz für die kommunale Wärmeplanung gekoppelt werden. Erst wenn die Kommunen einen solchen Plan vorgelegt haben, soll das neue Heizungsgesetz für Bestandsgebäude gelten. Aber was ist das eigentlich, eine kommunale Wärmeplanung?
Konkret geht es dabei um eine Planung der einzelnen Kommunen, wie die Heizinfrastruktur klimaneutral umgebaut werden kann. „Wichtig ist dabei zunächst eine Bestandsaufnahme“, erklärt Stefan Graf, Energieexperte beim Bayerischen Gemeindetag. Welche Arten von Heizungen werden in der Kommune genutzt, wie hoch ist der Verbrauch? Welche Wärmequellen gibt es? Etwa die Abwärme von Industrieanlagen, Biogasanlagen, Geothermie? Und ist es realistisch, in der jeweiligen Kommune aus diesen Quellen ein lokales Wärmenetz aufzubauen? Diesen Fragen können Fachbüros nachgehen. Das Ziel: Dass ein Hausbesitzer danach weiß, ob er sich selbst um eine neue, klimafreundliche Heizung bemühen muss, oder ob es die Möglichkeit zum Anschluss an ein Fern- oder Nahwärmenetz gibt.
„Allerdings stehen wir bei all dem noch ganz am Anfang“, betont Graf. Denn laut dem bisherigen Gesetzesentwurf sind nur Kommunen ab 10 000 Einwohnern verpflichtet, eine solche Wärmeplanung aufzustellen. Auch Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) gab gestern zu, dass der bisherige Entwurf nur für die großen Städte vorgesehen gewesen sei. „Den werden wir sicherlich noch einmal deutlich vereinfachen müssen.“ Die gesetzliche Grundlage muss also erst noch erarbeitet werden, bevor wirklich klar ist, welche Aufgaben auf die Länder und die Kommunen zukommen.
In einigen Bundesländern wie etwa in Baden-Württemberg sind Kommunen schon verpflichtet, eine Wärmeplanung aufzustellen. In Bayern läuft das bisher auf freiwilliger Basis, es gibt Förderprogramme dafür. „Einige Gemeinden haben schon Energienutzungspläne aufgestellt“, sagt Graf, teilweise auch landkreisweit. Ob diese Pläne aber auch auf das geplante neue Gesetz anwendbar sind, muss sich erst zeigen. „Bisher ging es eher darum, auszuloten, wo ein Wärmenetz sinnvoll sein kann“, erklärt Graf. Aber nicht unbedingt darum, jedem Gemeindebewohner punktgenau zu sagen, welche Heizungslösung für ihn infrage kommt.
Die Stadt München hat unterdessen angekündigt, dem Stadtrat noch in diesem Jahr den Entwurf eines Wärmeplans vorzulegen. Sobald dieser abgesegnet wird, dürften also die Vorgaben aus dem Gebäudeenergiegesetz (das noch final vom Bundestag verabschiedet werden muss) auch für Münchner Bestandsbauten gelten.
Zielmarke in der Einigung der Ampel ist, dass bis 2028 alle Kommunen eine Wärmeplanung vorlegen. Ob das dann auch für jede Kleinstgemeinde gilt, ist bislang noch offen, betont Graf vom Gemeindetag. „Da sind wir selbst gespannt.“ Sollte es so sein, dürfte das in Bayern eine große Herausforderung werden. „Wenn wir so weitermachen wie bisher, mit dem Gebot der Freiwilligkeit und den jetzigen Ressourcen, dann ist das nicht realistisch.“
Die echte Herkulesaufgabe folgt aber erst, wenn die Pläne wirklich stehen. „Denn dann stellt sich die Frage: Wie kommen wir eigentlich an die Wärmenetze?“, sagt Graf. Wer übernimmt zum Beispiel eine mögliche Geothermiebohrung? „In München gibt es die Stadtwerke. Aber in den Gemeinden?“ Bisher gehe da jeder seinen eigenen Weg. Von der Genossenschaft bis zum örtlichen Bauern, der sein Biogasnetz aufbaut. „Das wird ein großes Puzzle.“ Ein teures noch dazu. Trotzdem hält auch Graf den Ansatz für richtig. „Der Weg über die kommunale Wärmeplanung kann die Grundlage sein für eine örtlich sinnvolle Transformation.“ Eine Transformation, die jetzt erst so richtig beginnt. DOMINIK GÖTTLER