Nachdem das Bundesverfassungsgericht am 26. Februar 2020 das Verbot organisierter Sterbehilfe gekippt hat, wird nun am 6. Juli im Bundestag über zwei Gesetzentwürfe entschieden. Die Gruppe um den SPD-Abgeordneten Lars Castellucci und den CDU-Abgeordneten Ansgar Heveling betont eher den Lebensschutz und fordert neben einer Beratung auch eine psychiatrische oder psychotherapeutische Begutachtung als Voraussetzung für die legale Abgabe von tödlich wirkenden Medikamenten. Dieser Entwurf beinhaltet auch erneut eine Regelung im Strafrecht. Auf der anderen Seite steht der Entwurf der Gruppe um Renate Künast (Grüne) und Katrin Helling-Plahr (FDP), der das Recht auf selbstbestimmtes Sterben betont und die Vergabe tödlich wirkender Medikamente nach einer Beratung ermöglichen will. Anders als der Castellucci/Heveling-Entwurf soll hier die Suizid-Assistenz ausdrücklich nicht im Strafrecht geregelt werden.
Die katholische Kirche spricht sich nachdrücklich gegen alle Formen der aktiven Sterbehilfe und der Beihilfe zur Selbsttötung aus. Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) betont, dass im Falle einer Entscheidung für einen assistierten Suizid in einer Grenzsituation zur Achtung vor dem einzelnen Menschen gehöre, „die Umsetzung dieser Entscheidung im Rahmen des Rechts zu ermöglichen, dieser Person vorurteilsfrei zu begegnen und sie seelsorgerlich zu begleiten“. Für die Begleitung steht die evangelische Kirche bereit. cm