Die Berichterstattung der „Süddeutschen Zeitung“ im Fall Aiwanger hat zu mehreren Beschwerden beim Deutschen Presserat geführt. Bis Dienstagmittag seien sechs Beschwerden eingegangen, teilte der Presserat mit. Dabei sei es unter anderem um die Seite-3-Geschichte „Das Auschwitz-Pamphlet“ wie auch um nachrichtliche Online-Beiträge gegangen.
Die Beschwerdeführenden kritisieren den Angaben zufolge sehr allgemein ihr Missfallen an der Form der Verdachtsberichterstattung. Einige bezweifeln demnach auch, dass es überhaupt ein öffentliches Interesse an den Vorwürfen gegen Hubert Aiwanger gibt.
Der Presserat werde die Beschwerdeführer daher bitten, ihre Kritik an der Berichterstattung zu konkretisieren und mitzuteilen, welche Darstellungen ihrer Ansicht nach gegen den Pressekodex verstoßen, sagte Presseratssprecherin Sonja Volkmann-Schluck. „Erst dann können wir prüfen, ob wir ein Verfahren gegen die Zeitung einleiten.“
Der Deutsche Presserat ist die Freiwillige Selbstkontrolle der Print- und Onlinemedien in Deutschland. Er tritt für die Einhaltung ethischer Standards und Verantwortung im Journalismus ein sowie für die Wahrung des Ansehens der Presse. epd