Alles Wissenswerte zur Bayern-Wahl

von Redaktion

HINTERGRUND In zwei Wochen wird der Landtag gewählt – 9,4 Millionen sind stimmberechtigt

Wer darf wählen?

Aufgerufen sind etwa 9,4 Millionen Bayern, darunter 554 000 Erstwähler. Im Gegensatz zur Kommunalwahl sind Bürger eines anderen EU-Landes nicht wahlberechtigt. Stimmberechtigt ist, wer am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten in Bayern gemeldet ist.

Wie groß wird der neue Landtag?

Nominell besteht er aus 180 Abgeordneten, es gibt 91 Direkt- und 89 Listen-Mandate. Durch Überhang- und Ausgleichsmandate wird das Plenum wahrscheinlich aber größer. Das passiert, wenn eine Partei mehr Direktmandate holt, als ihr laut dem Gesamtergebnis eigentlich zustehen. Bei der Wahl 2018 ist der Landtag dadurch auf 205 Parlamentarier gewachsen.

Welche Parteien treten an?

CSU, Grüne, Freie Wähler, AfD, SPD, FDP, Die Linke, Bayernpartei, ÖDP, Die Partei, Tierschutzpartei, V-Partei (Vegetarier und Veganer), Partei der Humanisten, Die Basis, Volt. Nicht mehr am Start sind zum Beispiel die von Claudia Stamm gegründete Mut-Partei und die AfD-Absplitterung LKR (Liberal-Konservative Reformer).

Wer bewirbt sich?

Zur Wahl stehen 1811 Bewerber und Bewerberinnen aus 15 Parteien – das ist weniger als 2018, da waren es 18 Parteien mit 1923 Kandidaten. Jüngster Kandidat ist der 18-jährige Gartenbau-Azubi Moritz Poppler (ÖDP) im Stimmkreis Marktoberdorf, ältester ist Ex-Focus-Herausgeber Helmut Markwort (86), der für die FDP im Stimmkreis Freising antritt. Bei der CSU in Oberbayern wird die Liste angeführt von Ilse Aigner, bei den Grünen von Katharina Schulze. Freie Wähler: Florian Streibl; AfD: Andreas Winhart; SPD: Florian von Brunn; FDP: Martin Hagen; Linke: Adelheid Rupp; BP: Florian Weber; ÖDP: Tobias Ruff; Die Partei: Anja Mebes; Tierschutzpartei: Susanne Wittmann; V-Partei: Cornelia Wiedorn; PdH (Humanisten): Conny Theimer; Die Basis: Felicitas Englisch; Volt: Maria Raabe.

Wo kann man wählen?

Die Adresse des Wahllokals befindet sich auf der Wahlbenachrichtigung. Die Wahllokale haben am Sonntag, 8.  Oktober, von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Wichtig: Wahlbenachrichtigung oder Ausweis mitnehmen! Man darf auch mit einem eigenen Stift ankreuzen.

Wie geht das mit der Briefwahl?

Wer per Briefwahl abstimmen will, muss einen Antrag auf einen Wahlschein stellen. Das erfolgt formlos schriftlich, online oder durch persönliche Vorsprache. Das ist bis Freitag, 6. Oktober, 15 Uhr möglich.

Wie viele Stimmzettel gibt es?

Vier. Zwei für den Landtag und zwei für den Bezirkstag – jeweils einen für die Direktkandidaten und für die Parteien. Pro Stimmzettel haben Sie eine Stimme.

Darf man Stimmzettel in der Wahlkabine fotografieren?

Nein. Selfies sind verboten. Damit soll das Wahlgeheimnis geschützt werden.

Erst- und Zweitstimme: Wen wähle ich damit?

Mit der Erststimme wählt man den Direktkandidaten, der im jeweiligen Stimmkreis antritt. Bei der Zweitstimme kann man auswählen: Sie können entweder einen der Kandidaten ankreuzen, der auf den Listen auftaucht. Bei der CSU in Oberbayern zum Beispiel gibt es hinter Ilse Aigner 43 weitere Kandidaten, bei den Grünen unter Katharina Schulze sogar weitere 59. Wichtig: Der Kandidat, der im jeweiligen Stimmbezirk direkt antritt, taucht auf der Liste nicht auf. Ein SPD-Anhänger kann also beispielsweise nicht zwei Mal Florian von Brunn wählen, ein FW-Anhänger nicht zwei Mal Florian Streibl. Sie können aber auch einfach das Kreuz in der Kopfleiste der gewünschten Partei machen.

Wie wird ausgezählt?

Erst- und Zweitstimmen der Parteien werden addiert („Gesamtstimmen“) und ergeben das prozentuale Gesamtergebnis einer Partei. Anders als bei der Bundestagswahl geht die Erststimme also nicht verloren, wenn der gewählte Direktkandidat nicht gewinnt.

Was ist die Bezirkstagswahl?

Bezirke sind eine kommunale Ebene in Bayern, zuständig für die Versorgung behinderter Menschen und psychiatrische Kliniken. Für die Wahl der sieben Bezirkstage gelten dieselben Regeln wie für den Landtag. Ausnahme: Es gibt keine Fünf-Prozent-Hürde.

Was ist die Fünf-Prozent-Klausel?

Um in den Landtag einziehen zu können, muss eine Partei mindestens fünf Prozent Gesamtstimmen erzielen. Selbst wenn ein Kandidat seinen Stimmkreis gewinnen würde, zieht er nicht in den Landtag ein, wenn seine Partei unter fünf Prozent bleibt.

Wer erhält einen Sitz?

Gewählt sind alle Direktkandidaten (sofern ihre Partei mindestens fünf Prozent erhält). Wenn der Partei von ihren Gesamtstimmen her noch weitere Sitze zustehen, ziehen zusätzlich Listenkandidaten ein – nämlich die mit den meisten Stimmen. Die persönliche Stimmenanzahl des Kandidaten auf der Liste kann also entscheidend sein für den Einzug in den Landtag, muss aber nicht.

Was sind Überhang- und Ausgleichsmandate?

Gewinnt eine Partei in den Stimmkreisen mehr Direktmandate, als ihr nach den Gesamtstimmen im jeweiligen Regierungsbezirk zustehen, dann dürfen die direkt gewählten Politiker trotzdem in den Landtag einziehen – es sind dann Überhangmandate. Um den Landtag gerecht zu besetzen und das Verhältnis zu wahren, werden den anderen Parteien aber Ausgleichsmandate zugestanden.

Kann ich den Ministerpräsidenten direkt wählen?

Nein. Der Ministerpräsident wird laut Bayerischer Verfassung von den Abgeordneten gewählt. Dies muss innerhalb einer Woche nach der konstituierenden Sitzung des neuen Landtags stattfinden. Diese muss spätestens am 22. Tag nach der Wahl (30. Oktober) stattfinden. Es gibt also einen gewissen Zeitdruck. DIRK WALTER

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