TIERVERSUCHE
Mit Affen wird auch heute noch geforscht
München – In Deutschland definiert das Tierschutzgesetz, zu welchen Zwecken Tierversuche zulässig sind: Grundlagenforschung, Diagnose und Behandlung von Krankheiten bei Menschen und Tieren sowie die Sicherheitsüberprüfung von Arzneimitteln und Chemikalien. Die Versuche müssen laut Gesetz zur Beantwo