TIERVERSUCHE

Mit Affen wird auch heute noch geforscht

München – In Deutschland definiert das Tierschutzgesetz, zu welchen Zwecken Tierversuche zulässig sind: Grundlagenforschung, Diagnose und Behandlung von Krankheiten bei Menschen und Tieren sowie die Sicherheitsüberprüfung von Arzneimitteln und Chemikalien. Die Versuche müssen laut Gesetz zur Beantwo

Samstag, 11. April 2026

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