Karlsruhe – „Es ist ein Wunschkind“, sagt Tobias über seinen Sohn. Der 44-Jährige aus Sachsen-Anhalt ist der leibliche Vater des heute Dreijährigen. Rechtlich ist er es aber nicht – und er hat nach geltender Gesetzeslage auch keine Chance, es zu werden. Deswegen ist Tobias,
Dieser Artikel (ID: 1929643) ist am 27.09.2023 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 3), Wasserburger Zeitung (Seite 3), Mangfall-Bote (Seite 3), Chiemgau-Zeitung (Seite 3), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 3), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 3), Neumarkter Anzeiger (Seite 3).